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Friseure sollten Jugendlichen unter 16 Jahren nicht mehr die Haare färben

Haarefärben

Friseure sollten Jugendlichen unter 16 Jahren nicht mehr die Haare färben

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    Friseure sollten Jugendlichen unter 16 Jahren nicht mehr die Haare färben
    Friseure sollten Jugendlichen unter 16 Jahren nicht mehr die Haare färben Foto: dpa

    Friseure färben Jugendlichen unter 16 Jahren für gewöhnlich nicht mehr die Haare. Das musste ein zwölfjähriges Mädchen feststellen, als sie danach fragte. Weil drei Friseure ihr keine Haarfärbung machten, ging das Mädchen schließlich in die Drogerie, erwarb eine Farbpackung und trug diese daheim auf. Das Ergebnis dieses Selbstversuches entsprach jedoch nicht den Erwartungen.

    Anstatt etwas dunkler zu werden, hatten die Haare danach einen orangenen Farbton. Die Mutter des Mädchens wandte sich daraufhin an Sandra Gareiß, Saloninhaberin in Unterthingau und Obermeisterin der Friseurinnung Ostallgäu, und bat um Hilfe. Diese musste die Friseurin jedoch verweigern. Sie könne das missratene Resultat nicht überfärben, denn damit verstoße sie gegen die neue EU-Richtlinie, die das Färben unter 16 Jahren verbiete. Risiko eines allergischen Schocks

    Doris Ortlieb, Geschäftsführerin des Landesinnungsverbandes des bayerischen Friseurhandwerks, bekräftigt Gareiß Entscheidung: 'Das hätte ich ihr auch geraten', sagt sie. 'Eine verpfuschte Haarfarbe ist weniger schlimm als ein allergischer Schock.' Hier liegt der Grund für die neue Rechtslage. Bestimmte Inhaltsstoffe in sogenannten Oxidationshaarfärbemitteln können in seltenen Fällen einen allergischen Schock auslösen. Im Fall einer 13-Jährigen in Schottland habe das sogar zum Tod geführt. Daher wurde aufgrund einer EU-Richtlinie die deutsche Kosmetikverordnung geändert, besagte Haarfärbemittel tragen seit dem 1. November den Hinweis, sie seien 'nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt'.

    Deshalb begeben sich Friseure, die solche Mittel an Jugendlichen anwenden, auf dünnes Eis. Ein Färbeverbot im eigentlichen Sinne, so Ortlieb, gebe es zwar nicht, schließlich handle es sich um einen Warnhinweis, nicht um ein Verbot. Dennoch empfehle sie den Friseuren dringend, 'Farben, die diesen Hinweis tragen, bei Jugendlichen unter 16 Jahren nicht anzuwenden'. Denn im Fall eines allergischen Schocks könne der Friseur in jedem Fall haftbar gemacht werden. Und davor, so betont Ortlieb, könne auch eine Einverständniserklärung der Eltern die Friseure nicht schützen.

    Denn die Versicherungen, davon gehe sie aus, könnten sich jederzeit auf die warnenden Produkthinweise berufen und auch der 'Hersteller der Farbe wird im Extremfall nicht helfen'.

    Nach wie vor frei erhältlich

    Gareiß sieht das größte Problem in der freien Verfügbarkeit von Färbemitteln. In Handel, empört sie sich, seien alle Färbemittel frei erhältlich, während den Friseuren als Spezialisten die Hände gebunden seien. Der Fall des zwölfjährigen Mädchens verdeutlicht die Problematik. Zwar soll es laut Gareiß ab November 2012 eine Ausweispflicht beim Kauf der gekennzeichneten Haarfärbemittel geben. Das, so die Obermeisterin, schließe jedoch den Kauf durch ältere Freunde nicht aus.

    Gareiß ist es wichtig, dass der Friseur verstanden wird. Denn dem sind die Hände gebunden, will er nicht riskieren, haftbar gemacht zu werden. Nachvollziehen kann sie die Regelung trotzdem nicht. Schließlich frage der verantwortungsbewusste Friseur den Kunden ja für gewöhnlich nach Allergien. Sie selber habe in 27 Berufsjahren nur einmal einen schweren Allergiefall gehabt. Die Kundin damals sei aber bereits erwachsen gewesen.

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