Viele Bürger werden sich wohl in den kommenden Wochen auf den Weg ins Finanzamt machen oder verwirrt zum Telefonhörer greifen. Der Grund: Die bisherige Lohnsteuerkarte aus Papier wird durch eine elektronische ersetzt. Und bis Ende November werden Arbeitnehmer dazu in einem Schreiben informiert. Sie werden gebeten, dem Finanzamt fehlerhafte Angaben - wie beispielsweise eine falsch eingetragene Steuerklasse - mitzuteilen. Dabei handelt es sich um Übertragungsfehler, die durch das Kopieren der Arbeitnehmerinformationen auf einen bundesweiten Datenspeicher entstehen, so der Leiter des Kaufbeurer Finanzamts Maximilian Stock. Aber: Bei so einer großen Menge seien "Fehlerquellen en masse" zu erwarten.
Schon jetzt viel Andrang
Bisher wurde die Lohnsteuerkarte von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen ausgestellt. Da die Finanzämter nun die Arbeit der Meldebehörden übernehmen und viele Ersatzbescheinigungen für die bisherige Lohnsteuerkarte ausgestellt werden mussten, war bereits in den vergangenen Wochen eine deutliche Zunahme an Besuchern zu spüren. 'Bis zu vierzig Personen warteten zu den Stoßzeiten im Foyer des Gebäudes', so Stock. Mit bis zu einer Stunde Wartezeit musste gerechnet werden. Nun stellen sich alle Mitarbeiter auf den erneuten Ansturm ein.
'Wir stehen vor dem Problem, zusätzliche Aufgaben ohne zusätzliches Personal und ohne zusätzliche Räume bewältigen zu müssen', so Iris Lachenmayer im Namen des Servicezentrums. Wartezeiten würden sich deshalb ergeben. Steuererklärungen könnten an den Schaltern beispielsweise nur noch angenommen, aber nicht mehr – wie bisher – direkt bearbeitet werden. Sollten bei einem Bürger in Sachen Lohnsteuerkarte Fehler vorliegen, bittet das Finanzamt darum, darauf in einem frei verfassten Schreiben hinzuweisen. Man verschaffe sich keinerlei Vorteil, indem man persönlich im Amt erscheint. Teile man seine Anliegen per Post mit, spare man sich Zeit und Wege. Dasselbe gilt für Freibeträge, die für das Jahr 2012 erstattet werden sollen. Auch diese Anträge auf Lohnsteuerermäßigungen können schriftlich beim Finanzamt eingereicht werden.