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Fahrgeld- und BAFöG-Fristen für weiterführende Schulen im Ostallgäu laufen ab

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Fahrgeld- und BAFöG-Fristen für weiterführende Schulen im Ostallgäu laufen ab

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    Fahrgeld- und BAFöG-Fristen für weiterführende Schulen im Ostallgäu laufen ab
    Fahrgeld- und BAFöG-Fristen für weiterführende Schulen im Ostallgäu laufen ab Foto: Matthias Becker

    Das Landratsamt Ostallgäu weist in einer aktuellen Pressemitteilung auf die bald ablaufenden Fristen zum Beantragen von BaföG- und Beförderungsgeld hin. Schüler, die eine weiterführende Schule besuchen, und Fördergelder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) beantragen wollen, müssen ihre Erstanträge bis zum Ende des Monats, in dem die Schule beginnt, eingereicht haben. BAFöG-Leistungen können nicht rückwirkend gewährt werden, sondern ab dem Monat der Antragstellung. Bei Anträgen, die mit der Post geschickt werden gilt das Eingangsdatum! Mehr Infos zur Ausbildungsförderung gibt es im Internetauftritt des Landratsamtes Ostallgäu. Telefonische Auskünfte zum Thema erhält man unter folgenen Nummern:

    • 08342/911-257 Frau Armstorfer
    • 08342/911-319 Frau Haid
    • 08342/911-407 Frau Hnida

    SchülerbeförderungSchülerinnen und Schüler, die ihre im endenden Schuljahr 2010/2011 enstandenen Fahrtkosten vom Landkreis Ostallgäu ersetzt bekommen wollen, müssen den entsprechenden Antrag bis zum 31. Oktober 2011 beim Landratsamt gestellt haben. Anträge, die später gestellt werden, werden nicht berücksichtigt. Ist der Schulweg mit dem Auto zurückgelegt worden, werden die Kosten nur in Ausnahmefällen erstattet. Wer im kommenden Schuljahr mit dem Auto zur Schule fahren will, sollte sich schon vorher mit dem Landratsamt abstimmen. Grundsätzlich werden Anträge genehmigt, wenn keine öffentliche Verkehrsverbindung besteht oder die Fahrt mit dem Auto eine große Zeitersparnis bedeutet. Genehmigt werden auch Anträge von Fahrgemeinschaften. Diese Regelung gilt insbesondere für Berufs-, Berufsfachschüler sowie Schüler der Fach- und Berufsoberschulen. Viele weitere Informationen zur Schulwegkostenfreiheiterhält man auf derHomepage des Landrates Ostallgäuoder Telefonisch unter:

    • 08342/911-447 - Frau Gellrich bzw. Frau Schmid
    • 08342/911-328 – Frau Zwick
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