67 Autofahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hat die Polizei Lindenberg im Jahr 2011 erwischt, das sind sieben mehr als im Jahr zuvor. Erst vor wenigen Tagen hatte eine 26-Jähriger bei einer Verkehrskontrolle in Weiler versucht, die Beamten zu täuschen, indem er bei bei einem freiwilligen Urintest versucht hatte, etwas Wasser aus einer Pfütze als Urin zu 'verkaufen'. Daraufhin ordnete die Polizei eine Blutentnahme an. Unser Redakteur Benjamin Schwärzler hat mit Thorsten Ritter vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West (Kempten) über das Thema Drogen im Straßenverkehr gesprochen.
Welche Folgen hat der Täuschungsversuch für den 26-Jährigen?
Thorsten Ritter: Der Täuschungsversuch selbst hat keine strafrechtlichen Folgen. In unserem Rechtssystem besteht keine aktive Aufklärungspflicht für den Täter. Die Polizei sammelt Belastendes und Entlastendes und legt das Ergebnis der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldstelle vor. Es steht jedem frei, zu versuchen, sich für sein Tun zu rechtfertigen. Es muss sich niemand selbst belasten, wie auch ein Beschuldigter vor Gericht.
Wie läuft so ein Drogentest normalerweise ab?
Ritter: Bei einem freiwilligen Urintest muss der Proband im Beisein eines Beamten oder – bei einer Frau – einer Beamtin eine Urinprobe abgeben. Über einen Teststreifen, welcher in den Urin gehalten wird, kann festgestellt werden, ob im Urin Spuren von Betäubungsmitteln einlagern. Das kann direkt vor Ort oder auf der Polizeiwache passieren. Zudem gibt es einen Schweißtest, der ähnlich abläuft. Hierbei wird mit dem Teststreifen Körperschweiß, beispielsweise an der Stirn, abgenommen. Der Teststreifen reagiert ähnlich wie der Urintest. Insgesamt gelten die Tests als zuverlässig.
Welche Art von Drogen können dadurch nachgewiesen werden – und für welchen Zeitraum?
Ritter: Beide Varianten zeigen kleinste Rückstände von Betäubungsmitteln an, egal ob Rückstände aus dem Konsum von Cannabisprodukten, Amphetamin, Heroin, Kokain oder anderen Drogenarten. Allerdings zeigt der Test nur 'positiv' oder 'negativ' an. Die Menge kann dadurch nicht bestimmt werden, so wie das bei einem Alkoholtest der Fall ist, der einen Promillewert angibt. Bei einem Betäubungsmittelkonsum kann das dann durch eine anschließende Blutentnahme ermittelt werden, die durch einen Krankenhausarzt oder durch einen Arzt auf der Wache erfolgt. Mit dem Blut wird ein ärztliches Gutachten erstellt, dieses ist vor Gericht als Beweismittel zugelassen.
Was kann die Polizei anordnen?
Ritter: Im Falle eines auffälligen Verkehrsteilnehmers und dem damit bestehenden Anfangsverdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit kann, wenn ein Autofahrer den freiwilligen Urintest verweigert, eine Blutentnahme angeordnet werden. Das gleiche gilt, wenn der Vortest positiv reagiert.
Wie wird eine Blutprobe ausgewertet?
Ritter: Die Proben werden an verschiedene Labore in Bayern weitergegeben. In der Regel ist zwei oder drei Wochen später ein Ergebnis da.
Welche Folgen hat Drogenkonsum für einen Autofahrer?
Ritter: Bereits einem Ersttäter drohen 500 Euro Geldbuße, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Beim zweiten Mal sind es schon 1000 Euro und drei Monate Fahrverbot. Außerdem wird in jedem Fall die Führerscheinstelle benachrichtigt, die einen behördlichen Entzug der Fahrerlaubnis anordnen kann. Drogenkonsumenten werden in der Regel als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges eingestuft. Werden bei der Kontrolle des Fahrers Ausfallerscheinungen festgestellt, kam es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder kam es zu einem Unfall steht sogar eine Straftat im Raum. Dies fällt dann unter den Straftatbestand der 'Trunkenheit im Verkehr', wie beim Alkoholsünder über 1,10 Promille. Dann kann es zur sofortigen Sicherstellung des Führerscheins durch die Polizei kommen. Ein Gerichtsverfahren ist dann die Folge.