Schon seit längerem praktizieren die Innung Spengler, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Kempten-Oberallgäu und die Kaminkehrer-Innung Schwaben ein kollegiales Miteinander. Daran ändern soll sich auch nichts durch das neue Schonsteinfeger-Handwerksgesetz. Damit entfällt bekanntlich künftig die bisher strikte Abgrenzung der Aufgaben und Bereiche der Gewerke. Damit das gute Miteinander nicht nur auf die Führungsspitzen begrenzt sei und sich die Mitglieder besser kennenlernen, hatte die Innung Spengler, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Kempten-Oberallgäu zu einem Treffen eingeladen.
Das neue Schonsteinfeger-Handwerksgesetz für die Betroffenen: Oswald Wilhelm, Obermeister von der Kaminkehrerinnung Schwaben erläuterte, dass das Gesetz nach einer Übergangszeit 2012 umgesetzt werde. Bis dahin wird das Kaminkehrerhandwerk durch das alte Schornsteinfegergesetz (SchfG) und neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) geregelt. In der Praxis bedeute das, dass für Schonsteinfeger bis Ende 2012 ein gelockertes Nebenerwerbsverbot gelte, ab 2013 entfalle das ganz. Durch entsprechende Lehrgänge könnten die Schonsteinfeger in Bereichen tätig werden, die bisher den Heizungsbauern vorbehalten sind wie Wartung von Heizungen. Umgekehrt können die Heizungsbauer auch Tätigkeiten übernehmen, für die nach altem Gesetz ausschließlich Kaminkehrer zuständig sind. Allerdings nur, sofern sie nicht unter "hoheitliche" Aufgaben des Schonsteinfegers fallen.
Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und die Kunden: Auch für den Wohnungs- oder Hausbesitzer ändert sich einiges. Er kann dann zwar frei wählen, von wem er welche nichthoheitlichen Tätigkeiten ausführen lassen will, aber es kommen auch mehr Pflichten auf ihn zu. Mit dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz werden Haus- und Wohnungsbesitzer deutlich stärker in die Verantwortung genommen. Sie müssen selbst dafür sorgen, dass gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung sowie Umweltschutzmessungen an ihren Anlagen vorgenommen werden. Bis zum Ende der Übergangsfrist 2012 gilt noch das alte Gesetz, wonach der Schornsteinfeger jeden Haushalt in seinem Kehrbezirk regelmäßig besucht. Nach der Übergangszeit muss der Eigentümer selbst einen zugelassenen Betrieb beauftragen.
Die Diskussion über das Gesetz: Die Diskussion über einen Konkurrenzkampf zwischen Kaminkehrern und Heizungsbauern bezeichnen Oswald Wilhelm und Klaus Dieter Scholl, Obermeister der SHK-Innung Kempten-Oberallgäu, als "hochgespielt". Keiner habe einen Nutzen davon, in andere Tätigkeitsbereiche einzudringen. Vorrang müssten Aspekte wie Sicherheit und Beratung der Kunden haben. Hier könnten Schornsteinfeger und Heizungsbauer zusammenarbeiten. Warum nicht gemeinsam zum Kunden gehen, der Schornsteinfeger übernimmt die Prüfung, der Heizungsbauer die Wartung? Dies sei ein gangbarer Weg, war man sich einig. Die Weichen für ein gutes Miteinander seien gestellt. (prb)