Mit der Klage eines Leutkircher Käseherstellers befasst sich heute das Bundespatentgericht in München. Geht es nach der Bayerischen Milchwirtschaft, soll der Käsemix 'Obazda' nur noch in Bayern hergestellt werden dürfen. Damit ist die Leutkicher Firma nicht einverstanden. Der Anwalt des Unternehmens beantrage deshalb heute vor Gericht, den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts von 2009 wieder aufzuheben. Demnach ist der 'Obazda' eine geschützte geografische Angabe.
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