Startseite
Icon Pfeil nach unten
Welt
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Bund Naturschutz spricht sich gegen Gewerbegebiet Hammermühle in Weiler-Simmerberg aus

Planungen

Bund Naturschutz spricht sich gegen Gewerbegebiet Hammermühle in Weiler-Simmerberg aus

    • |
    • |
    Bund Naturschutz spricht sich gegen Gewerbegebiet Hammermühle in Weiler-Simmerberg aus
    Bund Naturschutz spricht sich gegen Gewerbegebiet Hammermühle in Weiler-Simmerberg aus Foto: Bernhard Weizenegger

    Der Bund Naturschutz wendet sich gegen Pläne der Marktgemeinde Weiler-Simmerberg beim Ortsteil Hammermühle ein Gewerbegebiet auszuweisen. Die Planungen mache den BN 'sehr betroffen', so der Kreisvorsitzende Erich Jörg nach einem Ortstermin.

    "Bei allem Verständnis, Handel und Gewerbe in einer Kommune zu fördern, hier würde nach unserer Ansicht das Maß des Vertretbaren weit überschritten", so Jörg. Die Gemeinde hat in dem Ortsteil 18 Hektar Land gekauft. Angedacht ist 13 Hektar als Gewerbegebiet auszuweisen. Beschlossen ist das noch nicht. Das Vorhaben ist auch innerhalb des Ortes und des Gemeinderates umstritten. Unter anderem wenden sich Landwirte dagegen.

    Mit Blick auf das mögliche Gewerbegebiet spricht der BN von einer 'neuen Dimension' des Landschaftsverbrauchs im Landkreis. In der 'weiten Talniederung der Rothach ohne jegliche Anbindung an eine Siedlungsstruktur Gewerbebauten zu errichten, würde viele gesetzliche Vorgaben, Leitlinien und Programme sprengen. Der Schutz der freien Landschaft käme gänzlich ins Abseits', schreibt der BN an Bürgermeister Karl-Heinz Rudolph.

    Der BN erinnert 'höflich daran', dass es neben der Förderung der Wirtschaft auch die Verpflichtung aus der Verfassung des Freistaates, aus dem Baugesetzbuch und dem Naturschutzgesetz gebe, dem Natur- und Landschaftsschutz zumindest einen gleichwertigen Stellenwert einzuräumen. Der BN führt auch – wie bei ähnlich gelagerten Fällen – Artikel 141 der Bayerischen Verfassung ins Feld. Demnach sind Kommunen mit Blick auf kommende Generationen verpflichtet, mit Grund und Boden schonend umzugehen und die Schönheiten der Landschaften zu bewahren. Der BN weist auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zum Bebauungsplan Ofterschwang-Muderbolz hin. Dieser wurde für nichtig erklärt, weil er nach Auffassung der Richter gegen Artikel 141 der Verfassung verstieß.

    Nicht das erste Mal

    Es ist nicht das erste Mal, dass der BN Kritik an der Flächenpolitik der Marktgemeinde übt. Besonders heftig war sie in Zusammenhang mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes in den 1990er-Jahren. Er sah eine Flächenneuausweisung bei Wohn- und Gewerbegebieten von 32,34 Hektar vor und veranlasste den BN zu seiner 'Weilerer Erklärung'.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden