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Bürgerversammlung in Lauben: Wasserschutzgebiet muss größer, gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten werden

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Bürgerversammlung in Lauben: Wasserschutzgebiet muss größer, gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten werden

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    Bürgerversammlung in Lauben: Wasserschutzgebiet muss größer, gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten werden
    Bürgerversammlung in Lauben: Wasserschutzgebiet muss größer, gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten werden Foto: Lauben

    'Wir haben ein erfolgreiches Jahr hinter uns und so etwas kann nur gelingen, wenn sich die Bürger aktiv einbringen', so Laubens Bürgermeister Thomas Klein auf der Bürgerversammlung. Eines der Hauptthemen war dabei die Trinkwasserversorgung mit dem dazugehörigen Wasserschutzgebiet.

    Rathauschef Klein zeigte den Stand der Dinge auf: Derzeit haben die beiden Ortsteile Lauben und Frickenhausen je eine eigene Versorgung mit einem gemeinsamen Schutzgebiet im Günztal. Die Trinkwasserqualität sei hervorragend. Die Genehmigung für die Wasserentnahme sei aber abgelaufen und müsse verlängert werden – dies allerdings unter den Gesichtspunkten der aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

    Fakt ist, dass das Schutzgebiet nach heutiger Maßgabe vergrößert werden muss. Wie Klein erläuterte, haben Planer einen Entwurf erstellt, in dem dem bisherigen Schutzgebiet-Bereich die neuen gesetzlichen Vorgaben gegenübergestellt sind.

    Kriterien wie Verschmutzung des Trinkwassers – etwa durch eine Überschwemmung des Schutzbereichs – oder Angrenzung an die Kreisstraße müssten berücksichtigt werden, wenn es um eine Vergrößerung geht. Auch bestehe das Problem, dass man bei einer Erweiterung 'sehr weit nach Günz gehen müsste' – ein Schutzgebiet im Ortsbereich aber wohl keine Genehmigung bekäme. Ingenieure seien nochmals damit beauftragt, im Laubener Gemeindegebiet eine geeignete Fläche mit entsprechender Größe zu finden.

    Auch der Versuch, sich an einer Wasserversorgung umliegender Gemeinden anzuschließen, habe bisher zu keinem Erfolg geführt. Die Gemeinde Lauben habe daher bei der Nachbargemeinde Westerheim einen Antrag gestellt, auf der Gemarkung Günz Untersuchungen des Grundwasserstroms durchführen zu dürfen, also zu schauen, wie viel Wasser dort vorhanden ist. Je nachdem, wie die Ströme verlaufen, sei es denkbar, das Schutzgebiet in Absprache mit der Nachbargemeinde auf Günzer Flur zu verlagern, so Klein. Zunächst einmal müsse man aber wissen, in welchen Bereichen überhaupt wie viel Wasser vorhanden ist.

    Staatsstraße angesprochen

    Bürger Christian Kutter machte den Ausbau der Staatsstraße 2020 zum Thema. Er bemängelte, dass sich die Gemeinde Lauben nicht dagegen gewehrt habe, dass die Straße bei Holzgünz verlegt werden soll. Das Verkehrsaufkommen werde sich dadurch seiner Meinung nach wesentlich erhöhen. Dazu Bürgermeister Klein: 'Ich mische mich sehr ungern in die Thematiken anderer Gemeinden ein und wünsche mir im Gegenzug, dass sich andere auch bei uns zurückhalten. Außerdem hätte bereits vor bald 20 Jahren beim Planfeststellungsverfahren Einspruch seitens der Bürger erhoben werden müssen.'

    Landrat Hans-Joachim Weirather als Gast der Veranstaltung sagte Folgendes dazu: Bauherr der Staatsstraße sei der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Kempten. Diese Behörde stelle den Antrag auf Planfeststellung. Entscheiden über das Verfahren werde letztlich die Regierung von Schwaben.

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