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Bisher kein Geld an Ex-Chefin Dr. Susanne Schlichtner bezahlt

Prozess

Bisher kein Geld an Ex-Chefin Dr. Susanne Schlichtner bezahlt

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    Bisher kein Geld an Ex-Chefin Dr. Susanne Schlichtner bezahlt
    Bisher kein Geld an Ex-Chefin Dr. Susanne Schlichtner bezahlt Foto: Mathias Wild

    Das Landgericht Kempten verurteilte die Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren im November dazu, zunächst 150 000 Euro plus Zinsen an ihre Ex-Chefin zu zahlen. Dr. Susanne Schlichtner hatte das Kommunalunternehmen verklagt, da ihr im August 2010 fristlos gekündigt worden war. Die Kliniken akzeptierten das Urteil nicht. Wie Thomas Zeh, Leiter der Rechtsabteilung der Stadt Kaufbeuren, der BZ erläuterte, läuft zum einen inzwischen das Nachverfahren zum Urkundenprozess, zum anderen legte der Krankenhausverbund beim Oberlandesgericht München Berufung ein. Entgegen erster Einschätzungen mussten die Kliniken bisher noch kein Geld an Schlichtner überweisen.

    Kompliziertes Verfahren

    Das juristische Verfahren ist kompliziert. Es sind reine Zivilprozesse. Der Anwalt von Schlichtner, Dr. Hans-Georg Meier aus Berlin, wählte für die Durchsetzung der Forderungen einen sogenannten Urkundenprozess, bei dem keine Zeugen befragt werden dürfen. Zunächst klagte er vor dem Landgericht Kempten das volle Gehalt seiner Mandantin von ihrer Kündigung im August 2010 bis zum Juli 2011 ein. Denn Schlichtner war 2009 mit einem Fünf-Jahres-Vertrag eingestellt, aber schon ein Jahr später entlassen worden. Eine Einigung im Vorfeld scheiterte, so sprach Richter Sebastian Pitz im November das Urteil.

    Dabei hatte er deutlich gemacht, dass er zwei der im Vorfeld angeführten Kündigungsgründe der Kliniken nicht anerkenne – die nicht fristgerechte Vorlage des Jahresabschlusses 2009 und das Anfertigen von Kopien durch Schlichtner für ihre Unterlagen. Dagegen legten die Kliniken laut Zeh nun Berufung beim Oberlandesgericht ein. 'Wir möchten keine Möglichkeit ungenutzt lassen, es geht doch um viel Geld', begründet Zeh das Vorgehen. Es könnte ja sein, dass ein anderes Gericht die Punkte anders beurteilt.

    Nicht Stunden, sondern Monate

    Zeh möchte deutlich machen, dass Schlichtner den Jahresabschluss 2009 nach dem für das Kommunalunternehmen geltenden Recht bereits am 31. März 2010 hätte vorlegen müssen. Tatsächlich übermittelte die Vorstandschefin die Zahlen dem Verwaltungsrat erst im August, einige Stunden nach einer Frist, die ihr der Verwaltungsrat gesetzt hatte. Aus Zehs Sicht geht es nicht um eine Fristüberschreitung von ein paar Stunden, sondern um ein paar Monate. Auch die Anfertigung der Kopien sieht Zeh nach wie vor kritisch und als nicht rechtens.

    Mit diesen Punkten wird sich nun das Oberlandesgericht München befassen müssen. Das kann allerdings noch dauern. Denn die Kliniken haben zwar Berufung eingelegt, arbeiten aber derzeit noch an der schriftlichen Begründung. Laut Dr. Meier haben sich die Kliniken die Frist inzwischen sogar verlängern lassen.

    Er hat deshalb den Eindruck, dass die Gegenseite versuche, den Rechtsstreit zu verzögern.

    Sozusagen automatisch läuft derweil am Landgericht Kempten das Nachverfahren zum Urkundenprozess weiter. Richter Pitz hatte deutlich gemacht, dass er ohne Sachverständigengutachten nicht beurteilen könne, inwieweit Schlichtner – wie von ihrem Arbeitgeber behauptet – den Jahresabschluss 2009 mit falschen Angaben vorgelegt habe. Eine unrichtige Bilanzierung wäre in den Augen des Richters ein akzeptabler Grund für eine Kündigung. Dies könne aber nur im Nachverfahren, in dem auch die Vernehmung von Zeugen und die Erstellung von Gutachten möglich sind, festgestellt werden. Da die Kliniken erwartungsgemäß das Urteil im Urkundenprozess nicht akzeptierten, muss dieser Punkt nun geklärt werden.

    Zudem geht es um die Einstellung eines Abteilungsleiters, der seinen Posten letztlich nicht angetreten hat, da er von Schlichtner angeblich mündliche Zusagen hatte, die nicht im Arbeitsvertrag vereinbart gewesen seien.

    Noch kein Termin

    Wann eine Verhandlung am Landgericht Kempten stattfindet, steht laut Gerichtssprecher noch nicht fest. Jedenfalls müssen die Kliniken laut Zeh erst Geld an Schlichtner bezahlen, wenn sie auch das Nachverfahren verlören. Ursprünglich hatte es geheißen, dass die Ex-Chefin sofort Anspruch auf die ihr zugesprochenen 150 000 Euro hat. Doch laut Dr. Meier hat der Richter einen Fehler gemacht, deshalb könne das Geld nun nicht sofort vollstreckt werden. Der Richter habe ihm gegenüber den Fehler auch eingeräumt, geändert werden könne das Urteil jetzt jedoch nicht mehr.

    Meier bereitet derweil schon den nächsten Urkundenprozess vor. Die Klage will er in den nächsten Tagen beim Landgericht Kempten einreichen. Es geht um weitere Gehaltsforderungen für seine Mandantin ab dem 1. August 2011.

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