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Bayern lockert Ausgangssperre - Kitas öffnen am 22. Februar

Bei Inzidenzen unter 100

Bayern lockert Ausgangssperre - Kitas öffnen am 22. Februar

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    Der Lockdown ist bis zum 7. März verlängert worden. Gleichzeitig hat die Politik auch Lockerungen beschlossen.
    Der Lockdown ist bis zum 7. März verlängert worden. Gleichzeitig hat die Politik auch Lockerungen beschlossen. Foto: picture alliance/dpa | Matthias Balk

    Die Regierung hat den Lockdown bis zum 7. März verlängert. Gleichzeitig hat die Politik auch Lockerungen beschlossen. Hier ein Überblick, was sich in Bayern alles ändern wird. Entscheidend bei den Lockerungen ist eine Inzidenz von unter 100 in dem jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt.  

    Ausgangssperre wird ab Montag teilweise aufgehoben

    Ab Montag wird die Ausgangssperre aufgehoben, allerdings nur für Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern, die eine Inzidenz von unter 100 aufweisen. Im Allgäu liegen derzeitalle Regionen unter dieser Marke.Bei einer Inzidenz von über 100 gilt die Ausgangssperre zwar weiterhin, wird aber um eine Stunde verkürzt. Die Ausgangssperre gilt also von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr. 

    Kitas öffnen am 22. Februar 

    Auch bei der Öffnung von Kitas spielt die Inzidenz des Landkreises oder der kreisfreien Stadt eine entscheidende Rolle. Liegt der Inzidenzwert unter 100, sollen Kitas am 22. Februar wieder öffnen. Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen. Die Hygienevorgaben sollen durch ein Test- und Maskenkonzept ergänzt werden. Eltern, die ihre Kinder weiterhin zuhause betreuen, erhalten im Februar einen Beitragsersatz, wenn die Notbetreuung höchstens 5 Tage beansprucht wurde. Bei einer Inzidenz von über 100 bleiben die Kitas weiter geschlossen. Die Notbetreuung soll dann wie bisher möglich sein. 

    Grundschüler und Abschlussklassen dürfen in die Schulen 

    Ab dem 22. Februar wird es in Bayern einen Wechselunterricht für die 1.-4. Klassen der Grund- und Förderschule geben. Das Gleiche ist auch für die Abschlussklassen der Real- und Mittelschule vorgesehen. Auch hier gilt: Liegt die Inzidenz im Landkreis oder der kreisfreien Stadt über 100, bleiben alle Schüler im Distanzunterricht. Alle Lehrer und Schüler müssen während des Unterrichts und auf dem Schulgelände eine Maske tragen. Das Kultusministerium empfiehlt den Schülern, eine sogenannte OP-Maske zu tragen. 

    Test- und Maskenkonzept an Kitas und Schulen 

    An Schulen und Kitas führt der Freistaat ein erweitertes Test- und Maskenkonzept ein. Wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts sollen Corona-Selbsttests werden. Noch wartet der Freistaat dafür auf die Genehmigung. Der Plan ist, dass die Schulen und Kitas mit Selbsttests für zwei freiwillige Testungen pro Woche ausgestattet werden. Schüler ab 15 Jahren erhalten dann einen freiwilligen Selbsttest pro Woche. Solange die Selbsttest noch nicht zur Verfügung stehen, möchte der Freistaat regelmäßige Reihentestangebote schaffen.  Die Mitarbeiter an Kitas und Schulen bekommen vom Freistaat kostenlose OP-Masken. Außerdem wird dem Personal von Kitas das Tragen einer solchen Maske empfohlen. 

    Führerschein-Prüfungen dürfen wieder stattfinden 

    Ab dem 22. Februar können Fahrschüler in Bayern wieder die Theorie- oder Praxisprüfung machen. AuchFahrschul-Unterrichtist dann wieder möglich. Dabei besteht in den Räumen Maskenpflicht. Im Fahrzeug müssen Fahrlehrer und -schüler eine FFP2-Maske tragen. 

    Friseure dürfen öffnen 

    Unter bestimmten Auflagen dürfen Friseure am 1. März wieder öffnen. Dabei muss man vorab reservieren. Für die Kunden und das Personal besteht FFP2-Maskenpflicht.

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