Nicht erst seit der jüngsten Atomdebatte setzen viele Menschen beim Hausbau auf erneuerbare Energien. So ließ sich in Kaufbeuren eine AZ-Leserin auch eine Solaranlage auf das Dach bauen. Doch nun soll sie die auf Anordnung der Stadtverwaltung aus optischen Gründen demontieren. Das sei eine seltsame Politik, meint die Leserin. Zumal der Nachbar auch eine Solaranlage auf dem Dach habe und ihr alternativ geraten wurde, die Anlage auf die Garage zu stellen.
Natürlich gebe es keine städtische Politik gegen Solaranlagen: "Wir halten die für absolut sinnvoll", versichert Manfred Pfefferle, Leiter der Stadtplanung und Bauordnung. Üblicherweise seien die Anlagen auch fast überall im Stadtgebiet genehmigungsfrei. Nur in einigen Gebieten gebe es noch alte Baupläne, die das verböten, doch die will die Stadt bald überarbeiten, um den Aufbau von Solaranlagen zu erleichtern, so Pfefferle. Allerdings gelte das nur für Anlagen, die flach auf den Dächern angebracht seien. Dagegen seien sogenannte aufgeständerte Solaranlagen auf den Hauptgebäuden auch in neueren Bauplänen meistens verboten.
Und genau darum gehe es im konkreten Fall: Derzeit gebe es zwei Häuser mit aufgeständerten Solaranlagen im Süden und im Norden Kaufbeurens, deren Eigentümern Bescheide der Verwaltung zugingen. Beide lägen in Gebieten, für die Bebauungspläne existierten, nach denen aufgeständerte Solaranlagen auf Hauptgebäuden verboten seien, so Pfefferle. Zudem seien die Module auf den flachen Seiten von Pultdächern angebracht, wodurch sie rund zwei und mehr Meter über die Dächer hinausragten. Bei dem Nachbarn der Leserin gebe es zwar auch eine solche Anlage, die aber sei auf einem weniger flachen Satteldach montiert. Insofern sei die optische Gestaltung weniger beeinträchtigt und die Anlage wohl als Ausnahme erlaubt.
Grundsätzlich seien aufgeständerte Solarmodule in Gewerbegebieten ohne Probleme zu installieren - in Wohngebieten jedoch nur mit Genehmigung oder auf Nebengebäuden wie Garagen. (fro)