Der Stadtrat in Memmingen hat einstimmig eine Änderung des Bebauungsplans für das Wohngebiet "Am Hühnerberg" beschlossen. Wie die Stadt Memmingen mitteilt, könnten dort nun bis zu 100 neue Wohnungen entstehen. Dazu sollen bereits vorhandene Gebäude teilweise auf vier Vollgeschosse aufgestockt werden können. Das gelte auch für Neubauten, erläuterte Uwe Weißfloch, Leiter des Stadtplanungsamts, in der Plenumssitzung. Ziel der Änderung sei es demnach eine Nachverdichtung des Wohngebiets zu ermöglichen. Der Rübezahlplatz soll dabei zu einer zentralen Quartiersmitte gestaltet werden.
Erinnerungsort an Kriegsgefangenenlager
Laut der Stadt kamen aus der Bürgerschaft auch Anregungen, den Rübezahlplatz als Erinnerungsort an das am Hühnerberg angesiedelte Kriegsgefangenenlager Stalag VII B im 2. Weltkrieg zu gestalten. "Aktuell wird durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geprüft, ob ein oder mehrere Häuser im Wohnquartier als Denkmal erhalten werden sollen", teilt die Stadt mit. Eine weitere Anregung kam zum Erhalt des ehemaligen Feuerwehrhauses am Hühnerberg.
Gewerbegebiet Nord wird erweitert
In derselben Sitzung beschloss der Stadtrat zusätzlich, dass das Gewerbegebiet Nord entlang der Europastraße Richtung Norden erweitert werden soll. Der Stadtrat beschloss dazu mehrheitlich die Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans Europastraße-West. Den ansässigen Firmen will die Stadt dort kurz- bis mittelfristig insgesamt 21 Hektar Erweiterungsfläche bieten. Auch Neuansiedlungen sollen ermöglicht werden.
Änderung der Bebauungspläne für Baumviertel und Blumensiedlung
Durch einen mehrheitlichen Beschluss hat der Stadtrat auch die Bebauungspläne für das Baumviertel und die Blumensiedlung (Dr.-Karl-Lenz-Straße, Ellerbachstraße, Buxheimer Straße) geändert. Zukünftig werden die Gebiete als Gewerbegebiet bzw. Mischgebiet eingestuft. Das bedeutet, dass sich zukünftig nach dem Memminger Einzelhandelskonzept keine Geschäfte mit innenstadtrelevanten Sortimenten ansiedeln dürfen. Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Sortimenten aus dem Bereich Nahrungs- und Genussmittel erlaubt.