Einstimmig hat der Gemeinderat Aitrang in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss gefasst, von der Gemeinde Ruderatshofen 95 Prozent der Kosten für den bereits erfolgten Ausbau der Straße zum Elbsee, einschließlich der Vermessungs-, Grunderwerbs- und der jährlichen Unterhaltskosten, zu verlangen. Wie berichtet, hatte Aitrang die auf seiner Flur verlaufende Straße hergerichtet und dafür insgesamt über 300 000 Euro ausgegeben. Da von der Straße fast ausschließlich die Wirtschaftsbetriebe auf Ruderatshofener Flur profitieren (Gaststätte, Campingplatz, Badeanstalt), fordert Aitrang von seiner Nachbargemeinde seit Langem eine entsprechende Kostenbeteiligung. Sowohl das Landratsamt, der Bayerische Gemeindetag als auch neuerdings eine von der Gemeinde eingeschaltete Rechtsanwaltskanzlei sehen die Aitranger Forderung als rechtmäßig an. Bisher hatte Aitrang von Ruderatshofen lediglich 70 Prozent Kostenbeteiligung ohne Vermessungs- und Grunderwerbskosten gefordert und hätte die Unterhaltskosten erlassen. Die Gemeinde Ruderatshofen bot aber lediglich an, 50 Prozent der Kosten zu übernehmen.
Der von Aitrang eingeschaltete Rechtsanwalt hält aufgrund der erfolgten Verkehrszählungen einen Kostenersatz von bis zu 95 Prozent der Ausbaukosten einschließlich Grunderwerbs- und Vermessungskosten sowie einen Anteil für den Straßenunterhalt für angemessen. Diesen Anteil will Aitrang nun einfordern und es gegebenenfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. In Aitrang wird damit gerechnet, dass Ruderatshofen lediglich den bereits angebotenen Anteil zahlen wird. Danach strebt Aitrang eine Leistungsklage an. Die Teilzahlung würde den Streitwert reduzieren.