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Änderungen im März 2023: Das ändert sich für Verbraucher im neuen Monat

Änderungen im März 2023

So profitieren Sie ab heute von der Strom- und Gaspreisbremse

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    Ab März gibt es wieder einige Änderungen und neue Gesetze, die sich auf unser Leben und unser Geld auswirken. Hier die aktuelle Übersicht.
    Ab März gibt es wieder einige Änderungen und neue Gesetze, die sich auf unser Leben und unser Geld auswirken. Hier die aktuelle Übersicht. Foto: Patrick Pleul, dpa

    Was ändert sich im März 2023? Wie immer zum Monatsbeginn treten in Deutschland auch jetzt wieder einige Änderungen und neue Gesetze in Kraft. Mehrere davon wirken sich direkt auf das Geld aus, das Haushalte Monat für Monat zur Verfügung haben. Hier die Übersicht über die wichtigsten Veränderungen im März.

    Am 1. März treten Gaspreisbremse und Wärmepreisbremse in Kraft

    Heute am 1. März 2023 treten in Deutschland offiziell Gaspreisbremse und Wärmepreisbremse in Kraft. Davon profitieren alle Haushalte, die mit Erdgas oder Fernwärme heizen. Das bedeutet konkret:

    • 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bei Gas und Fernwärme gelten als Basisverbrauch. Der Preis für das Gas wird für diese 80 Prozent 12 Cent pro Kilowattstunde betragen.
    • Alles, was mehr verbraucht wird, wird dann zum regulären Tarif abgerechnet.
    • Kunden müssen selbst nichts tun, um die günstigeren Preise zu erhalten. Den verminderten Gasabschlag berechnet entweder der Energieversorger oder der Vermieter.
    • Laut der Bundesregierung gelten die Preisbremsen für das gesamte Jahr 2023.

    Auch Strompreisbremse tritt im März 2023 in Kraft

    Auch die Strompreisbremse tritt im März in Kraft.

    • Für private Verbraucher sowie Unternehmen, deren Stromverbrauch bis zu 30.000 Kilowattstunden im Jahr beträgt, wird ein maximaler Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde angesetzt. Das ist der Bruttobetrag inklusive Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Auch diese Bremse gilt nur für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.
    • Die restlichen 20 Prozent müssen in voller Höhe bezahlt werden.
    • Bei Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

    Außerdem gilt für beide Deckelungen, dass sie in den ersten Monaten rückwirkend ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass die Rechnungen von Januar und Februar in voller Höhe berechnet werden. In der Abschlagszahlung im März wird die Vergünstigung dann einberechnet.

    Maskenpflicht und Corona-Testpflichten enden im März

    Die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen fällt zum 1. März 2023 - Ausnahmen gelten für Besucher, die bis zum 7. April Maske tragen müssen. Die verbliebenen Testpflichten etwa für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen fallen zum 1. März generell weg. Damit folgen die Vorgaben dem Zeitplan zur Finanzierung: Das bereits stark zurückgefahrene Angebot kostenloser "Bürgertests" für alle auch ohne Symptome läuft nur noch bis einschließlich 28. Februar.

    Studierende und Fachschüler können 200-Euro-Pauschale beantragen

    Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen können. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Antragsteller ankommt, ist noch unklar.

    Neues Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds

    Vom 1. März 2023 an dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Sie sind bei den Versicherern erhältlich. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Grün und Blau, um schnell zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.

    Bahn schränkt Zugang zu Lounges ein

    Die Deutsche Bahn schränkt den Zugang zu ihren speziellen Wartebereichen an großen Bahnhöfen ein. Wer die Lounges ab 1. März nutzen will, braucht grundsätzlich eine Fernverkehrsfahrkarte. Bisher konnten auch Bahnbonus-Statuskunden die Bereiche nutzen.

    Im März beginnt wieder die Sommerzeit

    In Deutschland werden die Uhren wieder auf Sommerzeit umgestellt, und zwar am Sonntag, 26. März. Um 2.00 Uhr werden die Zeiger dann um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends spürbar länger hell.

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