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Abschiedsveranstaltung für Professor Dr. Ernst Führich

Hochschulforum

Abschiedsveranstaltung für Professor Dr. Ernst Führich

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    Abschiedsveranstaltung für Professor Dr. Ernst Führich
    Abschiedsveranstaltung für Professor Dr. Ernst Führich Foto: fdt (dpa)

    "Wenn Du der Reiserechts-Papst bist - wer ist dann der liebe Gott?" Diese spitzfindige Frage stellte beim "Hochschulforum Reiserecht 2011" in Kempten einer der Referenten, Professor Dr. Ansgar Staudinger, Direktor der Forschungsstelle für Reiserecht an der Universität Bielefeld, an den Kemptener Hochschul-Professor Dr. Ernst Führich. Staudinger gab gleich selbst die Antwort: "Eventuell der Europäische Gerichtshof."

    Führich und der Europäische Gerichtshof: Das sind zwei bedeutende Autoritäten, wenn es um knifflige Fragen des Reiserechts geht. Solcherlei Würdigung klang bei allen Referenten des Hochschulforums an, die eine große Wertschätzung gegenüber Führich zeigten. Die Veranstaltung im Thomas-Dachser-Auditorium war als eine Art Abschiedsveranstaltung für Führich gedacht, der mit Ende des Sommersemesters in den Vorruhestand geht, um sich mehr um seinen behinderten Sohn Philipp zu kümmern, der Nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt.

    Der fast unfehlbare Reiserechts-Papst, der seit 30 Jahren an der früheren Fachhochschule und heutigen Hochschule Kempten lehrt, will natürlich im Ruhestand ein paar Reisen unternehmen. Führich wird aber auch in den kommenden Jahren als Lehrbeauftragter in Kempten den Tourismus-Studenten die rechtlichen Stolpersteine der Reisebranche erklären.

    "Wir sind froh, dass mit Professor Dr. Ernst Führich einer der renommiertesten Reiserechtsexperten in Europa weiterhin bei uns unterrichtet", freute sich Kemptens Hochschul-Präsident Professor Dr. Robert F. Schmidt.

    Auf die vielen Veröffentlichungen Führichs wies Professor Dr. Alfred Bauer hin, Dekan der jungen Fakultät Tourismus-Management: Fast jeder Reiseveranstalter hat das "Reiserecht" von Führich im Regal, ein unverzichtbares Handbuch im Dschungel von Gesetzen und Gerichtsurteilen. "Mein Recht auf Reisen" ist in der Branche ebenso bekannt, wie die "Kemptener Reisemängeltabelle" von Führich. Bei so viel Publizität kam Bauer zu dem Schluss: "Ernst, Du bist unser Aushängeschild."

    Beim Hochschulforum bemühten sich alle Referenten, die manchmal verzwickte Rechtslage verständlich zu vermitteln. So erfuhren die Zuhörer zum Beispiel, dass bei Annullierung einer Reise wegen "Höherer Gewalt" nicht nur eine kostenlose Umbuchung drin ist, wie sie die Veranstalter meist anbieten. Der Kunde kann sich die Reise auch ohne Storno-Kosten wieder auszahlen lassen, was viele Veranstalter verschweigen.

    Noch ein Beispiel: Manch ein Reisebüro verlangt eine Anzahlung von 40 Prozent. Das ist absolut Wucher. Angemessen sind höchstens 20 Prozent, was auch der Bundesgerichtshof abgesegnet hat.

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