Ab Mittwoch, 16. November, fällt die Corona-Isolationspflicht in Bayern weg. Doch das heißt nicht, dass keine Regeln mehr für positiv Getestete gelten. Sie müssen grundsätzlich eine Maske außerhalb ihrer Wohnung tragen und dürfen Pflegeheime nicht betreten.
"An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete", unterstrich der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag. "Dazu gehören eine grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Beide gelten für mindestens fünf Tage." An diese Regeln müssen sich alle Corona-Infizierten halten, bis sie mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind. "Sie enden jedoch auch bei symptomatischen Personen spätestens nach Ablauf von zehn Tagen", so Holetschek. Der Minister betonte: "Zusätzlich gilt weiterhin die dringende Empfehlung: Wer krank ist, bleibt zu Hause - wie bei anderen akuten Atemwegserkrankungen auch."
Pandemie tritt in neue Phase
Weil die Pandemie in eine neue Phase eingetreten sei, habe sich auch der Umgang mit dem Coronavirus verändert, so Holetschek. Er betonte: „Der Wegfall der Isolationspflicht ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg aus der Pandemie. Klar ist: Wir lassen der Pandemie keinen freien Lauf. Nach Rücksprache mit Experten haben wir uns für ein Bündel an Schutzmaßnahmen entschieden. Damit schaffen wir die Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Personengruppen.“
Isolation endet am Mittwoch
Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch auch für positiv Getestete, die sich derzeit noch in Isolation befinden. Das heißt: Für sie endet die Isolationspflicht mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung. An die Stelle der Isolationspflicht treten dann die neu geregelten Schutzmaßnahmen.
Welche Schutzmaßnahmen gelten?
- Maskenpflicht (mindestens medizinischer Mund-Nasen-Schutz) für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Das Bayerische Gesundheitsministerium empfiehlt, eine FFP2-Maske zu tragen. Sie gilt aber nicht im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, oder in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten
- Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Ausnahmen gelten für heilpädagogische Tagesstätten.
- Arbeitsverbot für Beschäftigte, Betreiber und Ehrenamtliche in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das gilt aber nicht in heilpädagogischen Tagesstätten sowie für Beschäftigte, Betreiber und ehrenamtlich Tätige von Krankenhäusern, von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, von voll- und teilstationären Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung behinderter Menschen sowie von Rettungsdiensten, soweit Beschäftigte, Betreiber und Ehrenamtliche in Bereichen ohne vulnerable Personen arbeiten.
- Tätigkeits- und Betretungsverbote für Beschäftigte, Betreiber, Ehrenamtliche sowie Besucherinnen und Besucher in großen Gemeinschaftsunterkünften, zum Beispiel Obdachlosenunterkünften, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber und Justizvollzugsanstalten.
Bayern will Regeln an aktuelle Corona-Lage anpassen
Holetschek betonte: "Wir evaluieren das Pandemiegeschehen laufend, um lageangepasst über notwendige neue Maßnahmen zu entscheiden. Wir haben die Lage stets im Blick." Gleichzeitig appellierte er an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die neuen Regeln zu halten. Wer einen positiven Coronatest hat, soll sich selbst isolieren, so der Minister. "Wem es möglich ist, der sollte beispielsweise von zu Hause arbeiten und sich so weit wie möglich von anderen Personen im Haushalt fernhalten." Der Gesundheitsminister ergänzt: "Ich setze darauf, dass sich die Menschen in Bayern solidarisch und verantwortlich verhalten.“