Ab ersten Januar ist die Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen auch in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Das Verkehrsministerium weist darauf hin, dass beispielsweise auf der Rheintalautobahn vor dem Pfändertunnel solche Rettungsgassen gebildet werden müssen, wenn sich ein Stau bildet. Im Notfall, so heißt es, seien Polizei, Feuerwehr und Notarzt dadurch mindestens vier Minuten schneller als bisher am Unfallort. Wer mit seinem Fahrzeug künftig den Einsatz behindert, muss mit einem Bußgeld von über 2.000 Euro rechnen.
Allgäu/Österreich