Die telefonische Krankschreibung hat sich während der Corona-Pandemie bewährt, lief allerdings zum 1. April 2023 aus. Der Bundestag beschloss deshalb im Sommer, sie dauerhaft einzuführen. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte dazu bis Ende Januar eine Richtlinie erarbeiten. Es ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.
Steigende Infektionszahlen: Hausärzteverband fordert schnellere Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung
Doch weil derzeit die Infektionszahlen ansteigen, forderte der Hausärzteverband eine schnellere Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Es sei nicht nachvollziehbar, dass dies noch nicht geschehen sei, sagte der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag. Die Krankschreibung per Telefon wäre aus seiner Sicht schon in diesem Winter dringend nötig gewesen, um die Hausarztpraxen zu entlasten.
Die Hausärzte und ihre Praxisteams arbeiten laut Beier bereits jetzt unter Hochdruck, um alle Patienten zu versorgen. Vielerorts werde es aber immer schwieriger, dem Ansturm gerecht zu werden. Das habe nicht nur mit der aktuellen Infektionswelle zu tun, sondern vor allem auch mit fehlenden Hausärztinnen und Hausärzten.
Langwieriger Prozess - Anhörung verschiedener Parteien
Diesen Forderungen hielt Bundesminister Karl Lauterbach gerade erst im ARD-Interview entgegen, dass solche Änderungen nicht über Nacht umgesetzt werden könnten. "Wir arbeiten so schnell wie wir können. Die Prozesse sind einfach langsam in Deutschland." Um solch eine Regel rechtssicher zu machen, müssten verschiedene Parteien wie Krankenkassen und Arbeitgeberverbände angehört werden, informierte Monika Lelgemann, Vorsitzende des zuständigen Ausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses. Und das alles dauert.
Telefonische Krankschreibung könnte ab 7. Dezember 2023 in Kraft treten
Jetzt könnte die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung allerdings doch viel schneller gehen als ursprünglich geplant. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios könnte die Regel schon zum 7. Dezember kommen. An diesem Tag steht sie nämlich auf der Tagesordnung für die Plenarsitzung. Falls der Bundesausschuss sie absegnet, könnte sie sofort in Kraft treten, d. h. ab dem 7. Dezember, sagte Lelgemann dem ARD-Hauptstadtstudio.
Ziel der neuen Regelung soll sein, dass Ärzte Patienten bei Krankheiten ohne schwere Symptome nicht nur in der Praxis und per Videosprechstunde, sondern auch per Telefon einmalig krankschreiben können. Dafür müssen die Patienten in der jeweiligen Arztpraxis allerdings bekannt sein.