Rund 65 Millionen Bürgerinnen und Bürger waren am Sonntag in der Bundesrepublik zur Wahl des Europäischen Parlaments aufgerufen. Auch im Allgäu wurde gewählt.
EU-weit sind rund 360 Millionen Menschen wahlberechtigt. Insgesamt ging es um Mandate für 720 Abgeordnete - 96 von ihnen werden aus Deutschland kommen. Abgesehen von der Parlamentswahl in Indien ist die Europawahl die größte demokratische Abstimmung weltweit - und die einzige Direktwahl über Staatsgrenzen hinweg. Angetreten sind in Deutschland etwa 1.400 Wahlbewerber für 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen.
Da auf EU-Ebene auch die EU-Staaten maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt sind, ist der Einfluss der Abgeordneten auf neue Gesetze zwar etwas beschränkt, aber dennoch erheblich. Sie müssen zahlreichen neuen Regeln zustimmen und können sie auch verhindern. Gesetze und Regeln, die in Brüssel und Straßburg beschlossen werden, haben direkte Auswirkungen auf die Menschen und Unternehmen in Deutschland, da sie in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Auch bei der Verteilung von Geldern, wie beispielsweise der milliardenschweren EU-Agrarförderung, hat das Parlament ein entscheidendes Wort mitzureden.
Wie geht es nach der Wahl weiter?
Die neugewählten Abgeordneten werden in der Regel Fraktionen bilden, die dann zur ersten Plenarsitzung am 16. Juli feststehen. An diesem Tag beginnt dann die neue Legislaturperiode. Nach der konstituierenden Sitzung werden die Ausschüsse ihre ersten Sitzungen abhalten, um ihre jeweiligen Vorsitzenden zu wählen.
Nach der EU-Wahl wird es auch eine neue Kommission geben. Und bei der hat das EU-Parlament auch eine gewisse Mitsprache. Zunächst werden die EU-Staats- und Regierungschefs Verhandlungen beginnen, wer künftig die EU-Kommission führen soll. Bei der Besetzung dieses Postens haben sie offiziell das Vorschlagsrecht, das Parlament muss anschließend mehrheitlich zustimmen.