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Schufa-Scoring: Verstößt es gegen EU-Recht?

Aktuelles Gutachten

Schufa-Scoring: Verstößt es gegen EU-Recht?

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    Schufa-Scoring: Laut einem Gutachten verstößt es gegen EU-Recht.
    Schufa-Scoring: Laut einem Gutachten verstößt es gegen EU-Recht. Foto: IMAGO / Political-Moments

    Darauf warten viele Verbraucherinnen und Verbraucher: Dass man keine Schufa-Auskunft mehr braucht, um einen Kredit zu bekommen oder eine Wohnung zu mieten. Der Schufa-Score (Bonitäts-Auskunft) ist in vielen Einzelfällen ohnehin undurchsichtig und schwer nachvollziehbar. Laut dpa verstößt die Erstellung sogenannter Score-Werte für die Kreditwürdigkeit durch die Schufa nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Europarecht. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

    Nutzung der Daten maximal für 6 Monate zulässig?

    Nach dem Gutachten dürfe die Schufa auch Daten aus öffentlichen Verzeichnissen nicht länger speichern als das öffentliche Verzeichnis selbst. Das betrifft zum Beispiel das Register der Insolvenzgerichte. Der EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe hat das in seinen Schlussanträgen klargestellt. Die Insolvenzgerichte machen solche Informationen öffentlich. Allerdings werden die Daten nach einem halben Jahr wieder gelöscht. Die Schufa dagegen lässt sich wesentlich mehr Zeit: Sie nutzt die Daten oft noch bis zu drei Jahre lang. Das ist nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts rechtswidrig. "Ziel der Restschuldbefreiung sei es, dass die Betreffenden sich wieder am Wirtschaftsleben beteiligen können. Das würde vereitelt, wenn private Wirtschaftsauskunfteien die Daten über die Insolvenz länger speichern dürften", heißt es bei der dpa. Der Bundesgerichtshof prüft demnach derzeit einen ähnlichen Fall.

    Schufa-Score: Wann und wem er wichtig ist

    Die Schufa ermittelt für eine Person einen Wert zwischen 1 und 100 Prozent. Je höher der Wert, desto kreditwürdiger ist man. Sprich: Desto wahrscheinlicher ist es angeblich, dass man seine Schulden bezahlt. Die Schufa selbst spricht ab 95 Prozent von einem "guten Basisscore", weist allerdings die letztendliche Verantwortung über Kreditabschlüsse o.ä. von sich: "Allerdings bewertet jeder Anbieter für sich, ob und unter welchen Bedingungen er ein Geschäft mit Ihnen abschließen will", so die Schufa auf ihrer Webseite. Der Schufa-Score wird demnach einmal pro Quartal berechnet. Vermieter fordern oft eine Schufa-Auskunft vom eventuell zukünftigen Mieter. Banken richten sich danach, wenn es beispielsweise um einen Haus- oder Autokredit geht. Die Schufa bekommt ihre Daten aus öffentlichen Registern und von Vertragspartnern. Aus den Daten wird der jeweilige persönliche Schufa-Score errechnet.

    Widerspricht dem Datenschutz

    Genau diese automatisierte Errechnung des Schufa-Scores ist auch das Problem: Laut Pikamäe widerspicht sie der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Dort heißt es nämlich, dass niemand einer Entscheidung unterworfen werden darf, die auf einer rein automatisierten Datenverarbeitung getroffen wurde.

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