Betroffen vom Rückruf sind nach Angaben des Herstellers Ölmühle Hartmann GbR aus Diedorf im Landkreis Augsburg die Charge 51368 des Bärlauchöls, das am 23. Januar 2024 produziert wurde und das Mindesthaltbarkeitsdatum 30. März 2026 hat. Wie die Ölmühle schreibt, wurden sie von einem Vorlieferanten darüber informiert, dass es bei der Zutat "Bärlauchblätter gehackt" zu einer mikrobiellen Belastung mit Salmonellen gekommen sein könnte.

Salmonellen im Speiseöl? Das können die Folgen sein:
Salmonellen können nach dem Verzehr Symptome wie plötzlicher Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen, allgemeines Unwohlsein, Erbrechen und eine Darmentzündung verursachen. Die Beschwerden klingen in der Regel nach einigen Tagen von selbst wieder ab. Besonders vorsichtig sollten aber bei einer Salmonelleninfektion Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem sein. Hier kann es zu schwerere Krankheitsverläufen kommen.
Vorsicht vor Verzehr Bärlauchöl der Ölmühle Hartmann
Der Hersteller bittet die Verbraucher, das Öl nicht mehr zu verwenden. Kunden erhalten auch ohne die Vorlage eines Kassenzettels in den Einkaufsläden das Geld für das Öl zurück, in dem sie es gekauft haben. Das Öl wurde über den Onlineshop des Herstellers Ölmühle Hartmann, regionale Hofläden, Dorfläden und einzelne, schwäbische Edeka-Läden verkauft.