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Rückruf Apfelschorle von Edeka und Netto - Explosionsgefahr durch Verunreinigung

Bloß nicht öffnen!

Dieses Getränk kann explodieren! Rückruf von Apfelschorlen von Edeka und Netto

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    Die Refresco Deutschland GmbH ruft bestimmte Chargen ihrer Apfelschorlen zurück. Betroffen sind Flaschen von "Gut&Günstig" und "StarDrink". (Symbolfoto)
    Die Refresco Deutschland GmbH ruft bestimmte Chargen ihrer Apfelschorlen zurück. Betroffen sind Flaschen von "Gut&Günstig" und "StarDrink". (Symbolfoto) Foto: IMAGO / Shotshop

    Hersteller ruft Apfelschorlen von "Gut&Günstig" und "StarDrink" wegen Verunreinigungen zurück

    Die Refresco Deutschland GmbH hat einen Rückruf für bestimmte Chargen der "Gut&Günstig Apfelschorle" und der "StarDrink Apfelschorle" in der 0,5 Liter- und 1,5 Liter-Plastik-Flasche gestartet. Der Grund: Der Hersteller kann nicht ausschließen, dass es während der Herstellung zu einer Verunreinigung einzelner Flaschen mit Hefe gekommen ist. Und Hefe gärt. Die Folge: Das Getränk trübt sich ein und Druck entsteht. Die Flasche kann explodieren!

    Rückrufaktion: Diese "Gut&Günstig"- und "StarDrink"-Apfelschorlen sind betroffen

    Von dem Rückruf sind folgende Apfelschorle-Chargen betroffen: 

    • "Gut&Günstig Apfelschorle" in der 0,5 Liter-Plastik-Flasche mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 10., 11., 12., 13., 24., 25. und 26. Dezember 2024
    • "Gut&Günstig Apfelschorle" in der 1,5 Liter-Plastik-Flasche mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 5., 6. und 7. Dezember 2024
    • "StarDrink Apfelschorle" in der 0,5 Liter-Plastik-Flasche mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 1., 13. und 27. Dezember 2024
    • "StarDrink Apfelschorle" in der 1,5 Liter-Plastik-Flasche mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 4., 5., 19. und 21. Dezember 2024
    Betroffen von der Rückrufaktion sind bestimmte Chargen von "Gut&Günstig", die bei Edeka verkauft werden.
    Betroffen von der Rückrufaktion sind bestimmte Chargen von "Gut&Günstig", die bei Edeka verkauft werden. Foto: Gut&Günstig von Edeka

    Die Refresco Deutschland GmbH rät Verbrauchern Flaschen, die aufgebläht sind oder deren Saft sich eingetrübt hat, auf keinen Fall zu öffnen! Diese sollten sie sofort entsorgen. Und zwar vorsichtig! Auch Flaschen dieser Chargen, die optisch in Ordnung zu sein scheinen, sollten Verbraucher auf keinen Fall trinken, sondern wegwerfen. 

    Auch "StarDrink"-Apfelschorlen, die bei Netto im Sortiment stehen, sind von der Rückrufaktion betroffen.
    Auch "StarDrink"-Apfelschorlen, die bei Netto im Sortiment stehen, sind von der Rückrufaktion betroffen. Foto: StarDrink Netto Marken-Discount

    Betroffene Apfelschorlen wurden bei Marktkauf, Edeka und Netto verkauft

    Die "Gut&Günstig Apfelschorlen" werden bundesweit vor allem bei Marktkauf und Edeka verkauft. Die Apfelschorlen von "StarDrink" stehen bundesweit im Sortiment von Netto. Die Märkte und die Hersteller haben die entsprechenden Apfelschorle-Chargen aus dem Verkauf genommen, berichtet die Refresco Deutschland GmbH. 

    Wer eine dieser Apfelschorlen gekauft hat, kann sie auch ohne Kassenbon zurückgeben. Ihm wird dann der Kaufpreis erstattet.

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