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Räum- und Streupflicht bei Schnee: Die wichtigsten Fragen beantwortet

Wer? Wann? Wo?

Räum- und Streupflicht bei Schnee: Die wichtigsten Fragen beantwortet

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    Im Winter wieder Schneeschippen und Streuen angesagt. Hier die wichtigsten Regeln rund um die Schneeräum- und Streupflicht. (Symbolbild)
    Im Winter wieder Schneeschippen und Streuen angesagt. Hier die wichtigsten Regeln rund um die Schneeräum- und Streupflicht. (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa | Andreas Gebert

    Für wen gilt die Schneeräum- und Streupflicht?

    Gemäß § 823 BGB sind Grundstückseigentümer verpflichtet Gefahrenquellen auf angrenzenden Gehwegen zu beseitigen. Schnee und Eis auf dem Gehweg gehört dazu. Wird das Grundstück vermietet, kann die Schneeräumpflicht auf den Mieter übertragen werden. Das muss allerdings im Mietvertrag geregelt sein. Beim Winterdienst sind die jeweiligen Gemeinden für die Schneeräumung zuständig. Innerorts müssen die Gemeinden gefährliche Stellen, wie etwa Durchgangsstraßen, Fußgängerüberwegen oder Parkplätzen, von Schnee und Eis befreien. Außerorts müssen ebenfalls nur besonders gefährliche Stellen geräumt werden. Rad- und Gehwege außerhalb von Ortschaften sind laut Informationen vom ADAC von der Schneeräum- und Streupflicht ausgenommen. 

    Was mach ich, wenn ich keinen Gehweg habe?

    Wenn an dem Grundstück eine Fahrbahn vorbeiführt und kein Gehweg vorhanden ist, ist man dann fein raus? Jein. Man ist nur dann dazu verpflichtet den Schnee zu räumen, wenn die Gemeinde dazu auffordert. In dem Fall muss ein Streifen von einem Meter Breite am Straßenrand geräumt werden. So können die Fußgänger auf der Straße laufen, ohne knöcheltief im Schnee zu versinken. 

    Wann muss ich Schneeschippen und streuen?

    In der Regel besteht die Schneeräumpflicht zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr. Am Sonntag und zu den Feiertagen wird die Frühschicht meist um ein bis zwei Stunden nach hinten verschoben. Wann genau der Schnee geräumt werden muss, ist jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Ein Blick in die Ortssatzung gibt meist Klarheit. 

    Wohin mit dem Schnee?

    Der geschippte Schnee muss am Rand des Gehwegs oder auf dem Grundstück gesammelt werden. Gullis sollten freigelassen werden. 

    Wie viel Schnee muss weg?

    Der geräumte Teil der Straße muss mindestens so breit sein, dass zwei Personen aneinander Vorbeilaufen können. 

    Welche Streumittel sind erlaubt?

    Neben dem Schnee räumen ist auch das Verteilen von Streugut auf Gehwegen Pflicht, wenn dies nötig ist. Doch aufgepasst: Manche Streumittel sind fürs Streuen nicht geeignet. Einige Kommunen untersagen beispielsweise die Verwendung von Streusalz komplett, bzw. schränken diese ein. Der Grund: Salz kann schädlich für den Boden sein und das Grundwasser verunreinigen. Empfohlen wird gemäß dem Bußgeldkatalog Asche, Kies, Sand, oder Split. Ebenfalls nicht geeignet sind Holzspäne, da Holz Feuchtigkeit aufsaugt und dann erneut gefrieren kann. Damit bleibt der Gehweg glatt. 

    Wer haftet bei Unfällen?

    Wenn ein Fußgänger auf einem nicht geräumten oder gestreuten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, kann er bei demjenigen, der für den Winterdienst verantwortlich ist, Schadensersatzansprüche stellen. Dem Bußgeldkatalog zufolge kann dem Fußgänger auch eine Mitschuld zugesprochen werden, etwa wenn klar ersichtlich ist, dass der Gehweg nicht geräumt wurde. Um sicher zu gehen können Hausbesitzer auf dem Gehweg ein Schild mit der Aufschrift "Privatweg - Betreten auf eigene Gefahr" aufstellen. Das befreit sie allerdings nicht von der Schneeräumpflicht. 

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