Ab dem 1. Juli darf neben den Inhaftierten auch das Personal in hessischen Gefängnissen Tätowierungen zeigen. Dies teilte das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Bislang galt für Justizbeamtinnen und -beamte im allgemeinen Vollzugsdienst, Krankenpflegedienst und Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten eine Regelung, wonach unter anderem Tätowierungen und sogenannte Brandings - also gezielt und mit heißen Eisen angebrachte Narben als Körperschmuck - in der Regel nicht sichtbar sein dürfen. Über den Starttermin der Lockerung hatte zuvor der Hessische Rundfunk berichtet.
Die Maßnahme hatte Justizminister Christian Heinz (CDU) bereits in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen mitgeteilt, ohne ein genaues Datum zu nennen. Demnach gelten auch künftig einige Ausnahmen. So müssen die Darstellungen politisch neutral, verfassungskonform und weder sexistisch noch gewalt- oder kriegsverherrlichend sein. Auch sichtbare Tätowierungen im Hals- und Kopfbereich werden weiterhin als problematisch angesehen.
«Wir reagieren auf eine gesellschaftliche Realität: Tattoos sind längst keine Randerscheinung mehr», sagte Heinz dem Hessischen Rundfunk. Er erhoffe sich auch einen positiven Effekt für das Werben um Nachwuchs im Justizvollzug.
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