Der Angeklagte im Fall des Messerangriffs von Illerkirchberg hatte am heutigen Dienstag (13. Juni) die Möglichkeit sich beim zweiten Prozesstag zu den Tatvorwürfen zu äußern - er ließ die möglichkeit jedoch verstreichen, wie die dpa berichtet. Der Angeklagte im Prozess um den Messerangriff auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg hat sich am Dienstag nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Der 27-Jährige wollte am zweiten Prozesstag zunächst auch keine Angabe zu seiner Person machen.
Zeugen könnten sich am 2. Prozesstag äußern
Geladen sind am zweiten Verhandlungstag laut einer Sprecherin des Landgerichts Zeugen von Polizei und Spurensicherung, aber auch Zeugen, die etwas zum Motiv des Angeklagten sagen könnten.
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. Der 27-Jährige soll im Dezember zwei Schülerinnen mit einem Messer angegriffen haben. Eine 14-Jährige starb im Krankenhaus an ihren Verletzungen.
Angeklagter hat sich laut Verteidigerin bereits "umfassend geäußert"
Der Beschuldigte hat an diesem Tag erstmals die Möglichkeit, sich zur Tat zu äußern. Beim Prozessauftakt Anfang Juni war lediglich die Anklage verlesen worden. "Mein Mandant hat sich umfassend bei der Polizei und beim psychiatrischen Sachverständigen geäußert", erklärte seine Verteidigerin.
Laut Anklage soll der 27-Jährige die beiden Schülerinnen im Dezember auf ihrem Schulweg mit einem Messer attackiert haben. Die 13-Jährige konnte fliehen, ihre 14 Jahre alte Freundin starb im Krankenhaus an ihren Verletzungen.

Angeklagter wollte mit Messer Papiere beim Landratsamt erzwingen
Ein Reisepass für eine Eheschließung in Äthiopien sei das Motiv des Beschuldigten gewesen, hatte die Staatsanwältin nach dem Prozessbeginn Anfang Juni erklärt. Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte der 27-Jährige am Tattag mit einem Messer beim Landratsamt die dafür nötigen Ausweispapiere erzwingen.
Als er sein Haus verließ, liefen die beiden Mädchen laut Ermittlungen gerade daran vorbei. Der Angeklagte soll angenommen haben, dass sie das Messer gesehen hätten. Daraufhin habe er spontan beschlossen, die beiden zu töten. So habe er verhindern wollen, dass die Mädchen die Polizei verständigen und so seinen Plan durchkreuzen.
Das Urteil könnte am 4. Juli gesprochen werden.