Die Februar-Änderungen im Überblick:
- Werbung in Amazon-Prime-Videos
- Keine Netflix-App mehr für einige Fernseher
- Herkunftsangaben bei unverpacktem Fleisch
- Geringere Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen
- Ersatzfreiheitsstrafe statt Geldstrafe wird halbiert
- Änderung bei der Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Medikamenten
- Förderung für klimafreundliche Heizungen
- Mehr recycelte Metalle in Batterien
Amazon-Prime-Videos mit Werbung oder Extra-Zahlung
Wer weiterhin Amazon-Prime-Videos werbefrei anschauen möchte, muss ab dem 5. Februar 2024 2,99 Euro mehr im Monat zahlen. Stiftung Warentest ist allerdings der Ansicht, dass das eine Preiserhöhung ist. Und der müssen Kunden zustimmen. Das hat der Bundesgerichtshof in etlichen Fällen entschieden. Die Juristen von Stiftung Warentest sind der Ansicht, dass Amazon ohne Zustimmung der Kunden ebenfalls nicht berechtigt ist, Werbung in seine Prime-Videos einzuspielen.
Netflix-App läuft nicht mehr auf einigen Geräten
Ab Ende Februar läuft die Netflix-App nicht mehr auf einigen Geräten. Dazu zählen ältere Sony-Fernseher der HX-, EX- und W-Serie oder auch BluRay-Player. Das Unternehmen schaltet die Dienste dafür ab. Ab März können die betroffenen Geräte den Netflix-Service nicht mehr nutzen.
Herkunftsangabe bei unverpacktem Fleisch
Ab 1. Februar 2024 muss auch bei nicht verpacktem, unverarbeiteten Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Herkunft gekennzeichnet sein. Das ist vor allem für Fleischtheken, Metzgereien, Hofläden und Wochenmärkte wichtig. Bisher war die Kennzeichnung nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch vorgeschrieben.
Geringere Einspeisevergütung für PV-Anlagen
Wer mit Photovoltaikanlagen mehr Strom erzeugt als er verbraucht, kann den Überschuss ins Netz einspeisen und bekommt dafür Geld. Doch diese Einspeisevergütung sinkt ab dem 1. Februar 2024. Wer seine PV-Anlage erst nach dem 1. Februar in Betrieb nimmt, bekommt eine um rund ein Prozent geringere Vergütung, informiert der Bundesverband der Verbraucherzentrale. Ab dem 1. August 2024 sinkt sie dann noch einmal um rund ein Prozent.
Ersatzfreiheitsstrafe statt Geldstrafe wird halbiert
Wer vor Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt wird, diese aber nicht zahlen kann, muss stattdessen ins Gefängnis. Doch künftig nicht mehr so lange wie bisher. Die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe wird halbiert. Außerdem müssen Verurteilte darauf hingewiesen werden, dass sie als Alternative zur Haft auch soziale Arbeit verrichten können.
Zuzahlung bei Medikamenten
Im Februar 2024 gibt es auch eine Änderung bei rezeptpflichtigen Medikamenten. In der Regel sind die zuzahlungspflichtig. Ist das Medikament in der gewünschten Stückzahl bzw. Menge nicht vorrätig und man stattdessen mehrere kleinere Packungen kauft, der muss ab dem 1. Februar nur noch einmal die Zuzahlung leisten.
Förderung für klimafreundliche Heizung beantragen
Wer seine Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Anlage austauscht, kann dafür Zuschüsse erhalten. Entsprechende Anträge können bei der KFW oder beim BAFA beantragt werden. Die Grundförderung als Zuschuss beträgt 30 Prozent für alle förderfähigen Heizungsanlagen. Weitere Boni können dazukommen, informiert die Verbraucherzentrale. Voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 können sich Interessierte bei der KFW im Kundenportal "Meine KFW" registrieren. Ab dem 27. Februar 2024 können sie dort eine neue Heizungsförderung beantragen. Im Idealfall liegt sie bei 70 Prozent. Sie ist jedoch auf höchstens 21.000 Euro begrenzt.
Mehr recycelte Metalle in Batterien
Ab dem 18. Februar gilt die Europäische Batterieverordnung in der EU. Batterien müssen dann zu einem gewissen Prozentsatz aus recycelten Metallen sein. Doch das ist nur der erste Schritt. Ab 2025 werden schrittweise Vorgaben zum Recyceln alter Batterien eingeführt, ab 2027 sollen Verbraucher die Batterien und Akkus ihrer Geräte selbst ein- und ausbauen können. Das erhöht beispielsweise die Lebensdauer von Handys.