Der Prozess gegen einen Klimaaktivisten, der sich im Frankfurter Städel Museum an einen Bilderrahmen geklebt hatte, ist gegen eine Zahlung von 600 Euro an das Museum eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 1.000 Euro gefordert - der 40 Jahre alte Angeklagte verwies allerdings auf fehlende Einkünfte und sein neugeborenes Kind, sodass er einen Gegenvorschlag von 600 Euro unterbreitete. Diesen nahmen sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft an.
Angeklagt war der Klimaaktivist der Letzten Generation unter anderem wegen Sachbeschädigung. Bei der Aktion und der anschließenden Lösung der beiden Aktivisten vom Bilderrahmen wurde der Rahmen beschädigt. Es entstand ein Schaden von mehr als 2.000 Euro, wie das Gericht ausführte.
Ankleben ist «auserzählte Protestform»
Der Angeklagte hatte zuvor seine Tat gestanden. Er hatte sich zusammen mit einer weiteren Aktivistin am 24. August 2022 im Städel an den Rahmen des Bildes «Gewitterlandschaft mit Pyramus und Thisbe» von Nicolas Poussin geklebt. Die Aktion wurde mit einem Smartphone gefilmt, um sie öffentlichkeitswirksam in den sozialen Medien zu präsentieren.
Der Aktivist sieht seinen Protest als eine Art Kunstausdruck. Weil er symbolisch zeige, «wie wir an den Errungenschaften der Menschheit kleben». Er sagte allerdings auch: «Mir wäre es lieber, wenn andere Wege möglich wären.» Er werde sich vermutlich nicht mehr an ein Gemälde kleben, «weil das eine Protestform ist, die auserzählt ist». Ganz ausschließen wollte er es allerdings auch nicht. Ihm sei der Kampf gegen die Klimakrise wichtig, als Vater habe er auch Angst um sein Kind.
Das Verfahren gegen die andere Aktivistin wurde vom Amtsgericht Frankfurt im vergangenen Juli gegen Zahlung von 1.000 Euro an das Städel Museum eingestellt.
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