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Grausiger Fund bei Koblenz - Totes Mädchen (2) in Bachlauf entdeckt

Trauriges Ende einer Vermisstensuche

Grausiger Fund bei Koblenz - Totes Mädchen (2) in Bachlauf entdeckt

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    Ein zweijähriges Mädchen konnte am Dienstagmorgen in einem Bachlauf bei Vallendar nur noch tot geborgen werden. (Symbolbild)
    Ein zweijähriges Mädchen konnte am Dienstagmorgen in einem Bachlauf bei Vallendar nur noch tot geborgen werden. (Symbolbild) Foto: Alexander Kaya

    Laut Staatsanwaltschaft Koblenz wurde am frühen Dienstagmorgen der leblose Körper eines zwei Jahre alt gewordenen Mädchens im Bachlauf des Wambachs bei Vallendar aufgefunden. Trotz umgehender Reanimationsmaßnahmen vor Ort und in einer Klinik in Koblenz konnte das Kind nicht wiederbelebt werden.

    Reanimation erfolglos

    Das Kind war zuvor von seiner Mutter als vermisst gemeldet worden, nachdem diese festgestellt hatte, dass die Haustür geöffnet war und das Kind sich nicht in seinem Bett befand. Eine sofort veranlasste Suchmaßnahme mit Beteiligung von starken Polizeikräften und der Feuerwehr sowie unter Einsatz eines Polizeihubschraubers führte dann etwa eine Stunde später zum Auffinden des Leichnams.

    Todesermittlungsverfahren eingeleitet

    Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat zwischenzeitlich ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, um die genauen Umstände des Todes aufzuklären. Hierbei handelt es sich nicht um ein förmliches Ermittlungsverfahren. Es dient vielmehr der Beweissicherung und Prüfung, ob ein Anfangsverdacht für strafbares Verhalten - insbesondere ob ein Fremdverschulden am Tod des Kindes - vorliegt.

    Keine Anhaltspunkte für Gewaltverbrechen

    Das Amtsgericht Koblenz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft zur Feststellung der Todesursache die Obduktion des Leichnams angeordnet, die am heutigen Tag durch das rechtsmedizinische Institut der Universitätsklinik Mainz durchgeführt worden ist. Danach ist bei vorläufiger Bewertung davon auszugehen, dass das Kind ertrunken ist. Anhaltspunkte für ein Gewaltdelikt liegen aktuell nicht vor. Zu den weiteren Umständen können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Die Ermittlungen dauern an.

    Hinweis der Staatsanwaltschaft:

    Ein Todesermittlungsverfahren ist kein strafprozessuales Ermittlungsverfahren. Es besteht aktuell kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten. Das Todesermittlungsverfahren dient als Vorverfahren lediglich der Feststellung, ob ein Anfangsverdacht gegeben ist.

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