Startseite
Icon Pfeil nach unten
Welt
Icon Pfeil nach unten

Gericht urteilt heute über das Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern

Ist es verfassungswidrig?

Gericht urteilt heute über das umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz

    • |
    • |
    Eine Frau nimmt mit ihrem Plakat mit der Aufschrift "Freistaat statt Polizeistaat" an einer Demonstration auf der Theresienwiese gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) teil. Heute (Mittwoch, 14. Juni 2023) will der bayerische Verfassungsgerichtshof über das Gesetz urteilen.
    Eine Frau nimmt mit ihrem Plakat mit der Aufschrift "Freistaat statt Polizeistaat" an einer Demonstration auf der Theresienwiese gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) teil. Heute (Mittwoch, 14. Juni 2023) will der bayerische Verfassungsgerichtshof über das Gesetz urteilen. Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

    Knapp fünf Jahre nach der Klagestellung will der bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) am Mittwoch (10:30 Uhr) über die Zulässigkeit mehrerer Regeln im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) urteilen. Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern hatten in ihrer 2018 eingereichten Popularklage vor allem den Präventivgewahrsam und den seither im Gesetz verankerten Begriff der "drohenden Gefahr", der als Voraussetzung für einige polizeiliche Maßnahmen ausreicht, als verfassungswidrig kritisiert. Der Bayerische Landtag und die Staatsregierung halten die Klage für unbegründet.

    Kläger rechnen sich kein großen Chancen aus

    Dagegen argumentieren die Kläger. Das PAG verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip, den Grundsatz der Gewaltenteilung und mehrere Grundrechte. Nach der mündlichen Verhandlung Anfang Mai rechnen aber auch die Antragsteller nach eigenen Angaben nicht mit großen Erfolgschancen in diesem Verfahren. "Der Ausgang ist relativ klar", sagte Michael Wladarsch, Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, nach der Verhandlung. Ziel der Klage sei vielmehr, Bedenken aus der Bürgerschaft an die Justiz und Staatsregierung zu tragen.

    Es gibt noch weitere Klagen

    Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler hatte seinerseits mehrfach betont, Gegenstand des Verfahrens sei nicht die verfassungsgemäße Anwendung des PAG in Einzelfällen, sondern die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen selbst. Mit der Urteilsverkündung ist die juristische Debatte um das umstrittene Gesetz aber nicht vorbei, da noch weitere Klagen und Meinungsverschiedenheiten vor dem Verfassungsgerichtshof anhängig sind, etwa von Grünen und SPD.

    Das PAG ist seit Jahren umstritten

    Das PAG regelt die Kompetenzen der Polizei im Umgang mit Beschuldigten, aber auch in bestimmten Einsatzlagen. Viele Details sind seit Jahren umstritten - unter anderem die Möglichkeit des richterlich angeordneten Präventivgewahrsams, der zuletzt häufig im Zusammenhang mit Demonstrationen von Klimaaktivisten richterlich angeordnet worden war. Dieser darf bis zu einem Monat dauern, wenn er der Verhinderung von Straftaten dient.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden