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Gehaltserhöhung für Pflegekräfte, neue Wein-Etiketten und Fahrplanwechsel: Die wichtigsten Änderungen im Dezember

Neue Regeln und Gesetze zum Ende des Jahres

Gehaltserhöhung für Pflegekräfte, neue Wein-Etiketten und Fahrplanwechsel: Die wichtigsten Änderungen im Dezember

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    Ab dem 1. Dezember bekommen Angestellte in der Altenpflege mehr Gehalt. Welche Änderungen noch auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zukommen. Hier ein Überblick. (Symbolbild)
    Ab dem 1. Dezember bekommen Angestellte in der Altenpflege mehr Gehalt. Welche Änderungen noch auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zukommen. Hier ein Überblick. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Sina Schuldt

    Fahrplanwechsel und teurere Bahn-Tickets

    Bei der Deutschen Bahn gibt es zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember viele neue Verbindungen. Davon profitieren vor allem ICE-Fahrgäste zwischen Berlin und Bayern sowie auf der Achse Berlin-Hannover-NRW. Mit dem Fahrplanwechsel werden aber auch die Tickets teurer. Die Flextickets kosten ab dem 10. Dezember im Schnitt 4,9 Prozent mehr. Die Bahncard 25 wird drei Euro teurer und kostet somit 62,90 Euro im Jahr. 

    Bahntarifstreit

    Weil die Tarifverhandlungen zwischen der GDL und der Deutschen Bahn gescheitert sind, müssen Fahrgäste  im Dezember mit Streiks rechnen. Die Lokführergewerkschaft könnte jederzeit zu Warnstreiks oder nach der Urabstimmung auch zu unbefristeten Streiks aufrufen.

    Mehr Geld für Pflegekräfte

    Beschäftigte in der Altenpflege können sich freuen: Ab dem 1. Dezember bekommen sie mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro. Qualifizierte Pflegehilfskräfte verdienen dann 17,35 Euro und Pflegehilfskräfte 16,10 Euro in der Stunde. 

    Weihnachtspost

    Damit Weihnachtsgrüße und Geschenke rechtzeitig zum Weihnachtsfest ankommen, empfiehlt die Deutsche Post, Briefe und Postkarten bis zum 21. Dezember und Pakete bis 20. Dezember abzuschicken.

    Skisaisonstart

    Die Wintersportorte rüsten sich für die Saison. Voraussichtlich am 1. Dezember will die Zugspitze als erstes Skigebiet in Deutschland den Skibetrieb starten. Noch im Dezember wollen auch die anderen Gebiete öffnen.

    Strom- und Gastarife

    Für viele Verbraucher sinken im Dezember und Januar die Strom- und Gaspreise. Betroffen sind Kunden in Grundversorgungstarifen, die für etwa ein Viertel der Haushalte gelten.

    Google löscht Accounts

    Google beginnt im Dezember nach eigenen Angaben mit dem Löschen inaktiver Accounts. Wer ein Konto für Gmail und andere Dienste besitzt, dieses aber seit mindestens zwei Jahren nicht genutzt hat, sollte sich noch im November anmelden, wenn das Konto weiter benutzt werden soll. 

    Wein-Etiketten

    Wie viele Kalorien haben eigentlich Wein und Sekt? Ab dem 8. Dezember sind Wein-Fans schlauer. Denn da muss der Kalorienwert auf dem Flaschen-Etikett aufgedruckt werden. Nährwerte und Zutaten auf dem Flaschen-Etikett müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher auch einsehbar sein. Entweder auch auf dem Etikett oder über einen QR-Code. Winzer und Branchenverbände halten die Änderung zwar für sinnvoll, allerdings sind sie über den bürokratischen Aufwand wenig begeistert. 

    Ablauf der Jahres-Vignetten

    Wer häufig nach Österreich fährt sollte seine Jahres-Vignette erneuern. Denn die Gültigkeit vieler Vignetten läuft demnächst ab. Bereits ab dem 1. Dezember ist die Vignette für das Jahr 2024 erhältlich und gültig. Im kommenden Jahr führt Österreich übrigens erstmals eine Ein-Tagesvignette ein. Sie soll 8,60 Euro je Auto kosten. 

    Nebenkostenabrechnungen

    Viele Mieter müssen ihre Nebenkostenabrechnung für 2022 bis zum 31. Dezember erhalten. Ansonsten verpuffen Forderungen der Vermieter. 

    Tickets für Fußball-EM

    Fußballfans, die bei der ersten Runde der Ticketvergabe für die Europameisterschaft 2024 leer ausgingen, bekommen im Dezember eine zweite Chance. Dann verkauft der Verband Uefa weitere Eintrittskarten.

    Höhere Lkw-Maut

    Zum 1. Dezember steigt die Lastwagenmaut auf deutschen Fernstraßen. Ab dem Zeitpunkt greift als Klimaschutzmaßnahme ein Aufschlag von 200 Euro je Tonne freigesetztes Kohlendioxid.

    Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher

    Wer mit seinem Aufsitzrasenmäher auch außerhalb des heimischen Rasens auf öffentlichen Wegen fahren möchte, muss diesen bald versichern. Für Fahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeiten zwischen 6 und 20 Stundenkilometern wie auch Gabelstapler oder kleine Traktoren, die auf öffentlichen Grund unterwegs sind, gilt dann eine Versicherungspflicht. Bis zum 23. Dezember muss die Bundesregierung eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen.

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