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Waldbrandgefahr steigt: Wie Sie sich richtig verhalten

Erhöhtes Risiko am Wochenende

Waldbrandgefahr steigt: Wie Sie sich richtig verhalten

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    Höchste Alarmstufe im Wald: In Teilen Deutschlands gilt Gefahrenstufe 5 und schon ein Funke kann zur Katastrophe führen.
    Höchste Alarmstufe im Wald: In Teilen Deutschlands gilt Gefahrenstufe 5 und schon ein Funke kann zur Katastrophe führen. Foto: Stefan Sauer/dpa

    Zum Wochenende hin steigt die Waldbrandgefahr laut Deutschem Wetterdienst deutlich an - im Nordosten des Landes mancherorts auf die höchste Gefahrenstufe 5. Für weite Teile Deutschlands steht der Zeiger zumindest auf der 4. Waldbesucherinnen und -besucher können ihren Teil dazu beitragen, kein Risikofaktor zu sein - indem sie einige einfache Tipps befolgen, die die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald bereithält.

    Waldbrand entdeckt? Das sollten Sie tun

    Ist doch mal etwas schiefgegangen oder haben Sie einen Waldbrand im Anfangsstadium gesichtet, rät die Landesregierung Baden-Württembergs, Ruhe zu bewahren und die 112 zu wählen. Wichtig sind für den Notruf die Angaben über den Brandort, das Brandgeschehen (brennt Bodenvegetation oder Baumkronen), ob Personen, Häuser und andere Einrichtungen in Gefahr sind und von wo aus der Brand gemeldet wird. Über die App «Hilfe im Wald» können Einsatzkräfte im Notfall direkt zum eigenen Standort navigiert werden.

    Was passiert, wenn man versehentlich einen Waldbrand auslöst?

    Wer versehentlich einen Brand verursacht, hafte zwar für entstandene Schäden, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden aber. Dafür sollte die Deckungssumme bei mindestens 15 Millionen Euro liegen. Ist tatsächlich der heiße Katalysator des Autos ursächlich für den Brand, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf.

    Wer vorsätzlich einen Brand herbeiführt, kann hingegen nicht auf den Versicherungsschutz bauen. In diesen Fällen leisten Anbieter nämlich nicht. Stattdessen drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Wer zumindest fahrlässig handelt, kann ebenfalls mit Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr rechnen.

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