Erstmals seit drei Jahren starten Händler in Deutschland an diesem Donnerstag wieder mit dem Verkauf von Feuerwerk für die Silvesternacht. In den beiden Vorjahren war der Verkauf wegen der Corona-Pandemie in Deutschland verboten. Jetzt dürften es viele Feiernde wieder krachen lassen: Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) rechnet in diesem Jahr mit einem Umsatz von etwa 120 Millionen Euro, so viel wie vor Corona. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Feuerwerk nicht im Ausland kaufen
Die vom 29. bis 31. Dezember angebotenen Feuerwerksprodukte müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein. Die BAM empfiehlt allerdings, Feuerwerk nicht im Ausland zu kaufen. Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem weist die Polizei darauf hin, dass Feuerwerk nur am 31. Dezember und am Neujahrstag gezündet werden darf - und das auch nicht überall. Denn Städte und Gemeinden können Verbotszonen einrichten.
Böllerverbot in manchen Städten
Das hat beispielsweise die Stadt Kaufbeuren getan. An Silvester und am Neujahrstag herrscht im kompletten Altstadt-Bereich ein Böllerverbot. Ähnlich händeln Großstädte wie Hamburg und Berlin die Böllerei. In Hamburg herrscht in der Silvesternacht rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt ein Böllerverbot, in Berlin darf unter anderem rund um den Alexanderplatz kein Feuerwerk gezündet werden. Gegen das Silvesterfeuerwerk werden immer wieder Umweltbedenken vorgebracht. Rund 2.050 Tonnen Feinstaub werden nach Angaben des Umweltbundesamts jährlich durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt - der größte Teil davon in der Silvesternacht. Das Einatmen von Feinstaub gefährde die Gesundheit und beeinträchtige beispielsweise die Atemwege. Außerdem werden das Müllaufkommen und die Belastung für Tiere durch Feuerwerk moniert.
Deutsche Umwelthilfe fordert Verbot von privatem Feuerwerk
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert deshalb ein Verbot von privatem Feuerwerk, wie die dpa berichtet. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) müsse wahrnehmen, dass Millionen Tiere und Menschen sowie die Umwelt unter der Böllerei litten und deshalb auch immer mehr Menschen dringend ein Verbot wollten. Die Organisation rief dazu auf, das Geld für Pyrotechnik für gemeinnützige Zwecke zu nutzen - unter dem Motto "Spenden statt Böllern". Im Allgäu hat sich das Bündnis "Oberstdorf-for-Future" (OfF) gegen Silvesterfeuerwerk ausgesprochen. Mit Handzetteln und Plakaten informierten die Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten der Marktgemeinde darüber, wie schön der Jahreswechsel ohne Knallerei sein kann. Alternativen könnten ihrer Ansicht nach Schellenklang, Fackeln, Sekt und Umarmungen sein.
Wer "Ja" zum Schutz der Natur sagt, vermeidet nicht nur Müll und Verletzungen, sondern auch toxischen Feinstaub und verstörte Tiere, so die Aktivisten. Umwelt- und klimafreundlich können sie zusammen mit Einheimischen und Gästen das neue Jahr in Oberstdorf begrüßen. Denn dort wird der Jahreswechsel mit einer Lasershow gefeiert.
Polizeigewerkschaft befürwortet Verbot
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht sich für ein Böllerverbot aus: schon allein aufgrund der enormen Schadstoffproduktion sowie der Müllberge auf den Straßen am Neujahrsmorgen. Dies gelte erst recht mit Blick auf das hohe Unfallrisiko - vor allem unter Alkoholeinfluss - sowie auf Böller- und Raketen-Angriffe gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Warnung vor illegalem Feuerwerk
Darüber hinaus gibt es immer wieder Warnungen vor illegalem Feuerwerk. "Illegale Knallkörper können zu erheblichen Verletzungen führen. Diese enthalten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt oder enthalten eine deutlich größere Nettoexplosionsmasse", warnt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Außerdem sei nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers genügend Zeit bleibe, um den Sicherheitsabstand zu erreichen.
Welche Böller sind legal und welche nicht?
Welche Böller man legal zünden darf und welche illegal sind, darüber informiert jetzt das Bayerische Landeskriminalamt. Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen gehören zur Kategorie F1 und dürfen bereits Kinder ab 12 Jahren zünden. Handelsübliche Raketen und Böller, die es kurz vor Silvester in den deutschen Supermärkten zu kaufen gibt, gehören zur Kategorie F2. Nur Erwachsene ab 18 Jahren dürfen diese abfeuern. Kritisch wird es dann beim Mittel- und Großfeuerwerk der Kategorie F3 und F4. "Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 ist oftmals auf Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich, in Deutschland jedoch nicht erlaubt", informieren die Beamten. Selbst eine CE-Zertifizierung für Kategorie 3 Feuerwerk auf Raketen und Böllern aus dem Ausland schützt demnach nicht vor einer Strafe. "Feuerwerk der Kategorie 3 ist zwar in vielen europäischen Ländern für Personen über 21 Jahren frei verkäuflich, nicht jedoch in Deutschland."
Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich
Wer trotz Verbots mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik in Deutschland hantiert, verstößt gegen das Sprengstoffgesetz. Bußgelder bis zu 50.000 Euro, sogar Freiheitsstrafen, sind hier möglich, betont das BLKA. "Daher sollte man beim Kauf unbedingt auf die CE-Zertifizierung mit entsprechender Einstufung achten. Diese muss auf allen pyrotechnischen Produkten in deutscher Sprache aufgedruckt sein."
Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerk
Für den richtigen Umgang mit Pyrotechnik rät das Bayerische Landeskriminalamt:
- Erwerben und verwenden Sie nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper
- Versuchen Sie niemals Feuerwerk selbst zu basteln
- Halten Sie sich an die Gebrauchsanweisungen
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien
- Feuern Sie Raketen nur aus senkrechten und sicher stehenden Behältern, zum Beispiel leeren Flaschen im Getränkekasten
- Heben Sie niemals Blindgänger auf oder entzünden Sie diese erneut
- Entzünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand
- Verkürzen Sie keine Zündschnüre und bündeln Sie keine Feuerwerkskörper