Bayerische Verkehrsbetriebe verbannen E-Scooter aus Bus und Bahn
Elektrische Tretroller sind seit Jahren als praktisches Fortbewegungsmittel beliebt. Doch in Busse und Straßenbahnen dürfen die Kleinstfahrzeuge nun oftmals nicht mehr mitgenommen werden. Hintergrund ist laut der dpa das Brandrisiko durch die Roller. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hatte im Februar empfohlen, den Kunden nicht mehr die Mitnahme von E-Tretrollern zu gestatten.
In diesen Städten in Deutschland sind E-Scooter in Bus und Bahn verboten
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat bereits reagiert. In folgenden Städten in Nordrhein-Westfalen gilt bereits ein Mitnahme-Verbot der E-Scooter in öffentlichen Fortbewegungsmitteln:
- Köln
- Düsseldorf
- Dortmund
- Essen
- Duisburg
- Wuppertal
- Bochum
- Münster
- Bielefeld
- Bonn
- Paderborn
Auch andere Städte in Deutschland ziehen nach oder haben bereits ein solches Verbot:
- Hamburg: Die Hamburger Hochbahn etwa hat die Tretroller mit E-Antrieb bereits im Sommer 2023 aus ihren Zügen verbannt.
- München: Im Bereich der Münchner Verkehrsgesellschaft trat am 2. April 2024 ein entsprechendes Verbot in Kraft.
- Augsburg: Der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund untersagt die Mitnahme der E-Scooter ab Montag, den 8. April 2024
- Nürnberg: In Nürnberg ist ein solches Verbot in Vorbereitung.
Brände in öffentlichen Verkehrsmitteln wegen E-Scooter-Akkus gab es bereits
"Bei dem Mitnahmeverbot steht die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals im Mittelpunkt", berichtete Jürgen Fergg von den Augsburger Stadtwerken. Der VDV hatte darauf verwiesen, dass die in den Tretrollern verbauten Akkus bislang keinem ausreichenden Sicherheitsstandard unterliegen. Daher gebe es ein erhöhtes Risiko von Akku-Bränden oder Explosionen. Entsprechende Fälle habe es unter anderem in London, Barcelona und Madrid im Öffentlichen Nahverkehr gegeben.
"Das wird bei uns auch kommen", sagte Elisabeth Seitzinger von der Verkehrs-Aktiengesellschaft in Nürnberg zum Mitnahmeverbot. Das Verbot müsse noch durch die Gremien, es könnte dann voraussichtlich zum Monatsende in Kraft treten. In anderen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Regelungen. So hatten in Nordrhein-Westfalen die Verkehrsbetriebe der größten Städte bereits zum 1. März ein Verbot umgesetzt.
Elektrische Rollstühle und Seniorenmobile sind nicht betroffen
E-Fahrräder, elektrische Rollstühle und Seniorenmobile sind nicht von der Maßnahme betroffen. Diese Fahrzeuge erfüllten höhere Sicherheitsstandards, betonten die Nahverkehrsbetriebe. Stadtwerkesprecher Fergg sagte, die E-Scooter könnten wieder zugelassen werden, wenn deren Hersteller künftig auch diese Anforderungen erfüllten.