Die Polizei durchsuchte am frühen Mittwochmorgen über 100 Gebäude und Wohnungen in zehn Bundesländern. Dabei waren 1.000 Polizisten des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter und örtlicher Polizeidienststellen im Einsatz. Konkret geht es um ein internationales Spendennetzwerk, das Gelder für die Terrororganisation "Islamischer Staat" gesammelt haben soll.
Polizei durchsucht Gebäude und Wohnungen in zehn Bundesländern
Durchsuchungen gab es einem Sprecher zufolge in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Auch in den Niederlanden wurde ein Objekt durchsucht.
Polizei nimmt sieben Tatverdächtige fest
Dabei nahm die Polizei sieben Tatverdächtige, drei Männer und vier Frauen, in Ulm sowie in den Bundesländern Rheinland-Pfalz (Landkreis Neuwied), Nordrhein-Westfalen (Rheinisch-Bergischen Kreis und im Kreis Heinsberg) und Bremen fest, berichtet die Bundesanwaltschaft. Bei ihnen handelt es sich um deutsche, kosovarische, türkische und marokkanische Staatsangehörige.
Die Beschuldigten sollen einem internationalen Netzwerk angehören, das die terroristischen Aktivitäten des "Islamischen Staates" (IS) in Syrien mit Spenden unterstützte. Die sieben Tatverdächtigen seien Finanzmittler gewesen, so die Bundesanwaltschaft Indem sie Spenden sammelten und an den IS weiterleiteten, hätten sie "eine zentrale Rolle innerhalb des Finanzierungsnetzwerkes gespielt", so der Vorwurf. Ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof soll heute oder morgen entscheiden, ob sie in Untersuchungshaft müssen. Weiteren Beschuldigten werfen die Ermittler Geldzahlungen an das Finanzierungsnetzwerk zugunsten des IS vor, so die dpa.
Netzwerk soll 65.000 Euro an IS weitergeleitet haben
Wie die Generalbundesanwaltschaft berichtet, sollen zwei Anhängerinnen des IS seit 2020 in Syrien über Telegram-Kanälen für Spenden zugunsten der Vereinigung geworben haben. In das Netzwerk eingebunden waren Finanzmittler, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten.
Darüber sollen Spendengelder von mindestens 65.000 Euro an IS-Mitglieder in Syrien oder an Mittelspersonen überwiesen worden sein. Die Gelder dienten demnach dazu, den IS zu stärken. Mit ihnen wollte die Terrororganisation die Versorgungslage ihrer Angehörigen verbessern, die in den nordsyrischen Lagern Al-Hol und Roj inhaftiert sind, informierte die Bundesanwaltschaft. Teilweise finanzierte der IS damit auch Fluchten aus den Lagern und Schleusungen.
Kampagnen laufen schon seit einigen Jahren
Nach Informationen der dpa, laufen die Kampagnen in sozialen Medien mit Titeln wie "Deine Schwester im Camp" schon seit einigen Jahren. Sie sollen IS-Frauen finanziell unterstützen, die mit ihren Kindern seit der militärischen Niederlage der Terrormiliz in Syrien leben, vor allem in dem von kurdischen Gruppen kontrollierten Lager Al-Hol.
Immer wieder gab es Berichte, wonach Frauen, Kinder und Jugendliche, die sich dem IS bis heute zugehörig fühlen, gegen Zahlung hoher Geldbeträge aus dem Lager geschmuggelt wurden. Von den mehreren Dutzend IS-Frauen, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden etliche nach ihrer Ankunft inhaftiert und vor Gericht gestellt. Ein Teil von ihnen kam über Rückholaktionen mit ihren Kindern aus Syrien nach Deutschland, andere wurden abgeschoben oder kamen auf eigene Faust zurück.
IS ist seit 2014 in Syrien und im Irak aktiv
Der IS kontrollierte über Jahre große Gebiete im Bürgerkriegsland Syrien und im benachbarten Irak. Im Juni 2014 rief er ein sogenanntes Kalifat aus und reklamierte seinen Führungsanspruch im globalen Dschihad. Die Hochphase endete laut dem Verfassungsschutz 2016. Mittlerweile haben die Extremisten ihr Herrschaftsgebiet wieder verloren. IS-Zellen sind aber in beiden Ländern weiter aktiv.
Seit Anfang Januar 2014 können gemäß Strafgesetzbuch Taten von Mitgliedern oder Unterstützern des IS, die deutsche Staatsbürger sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden, strafrechtlich verfolgt werden. Das Innenministerium erließ am 12. September 2014 ein Betätigungsverbot für den IS in Deutschland. Dieses umfasst unter anderem jegliche Beteiligung in sozialen Medien und Demonstrationen zugunsten des IS und jede Art von Unterstützungshandlung. Dazu zählt das Sammeln von Spendengeldern oder Material sowie das Anwerben von Kämpfern. Das ist seither strafbar.