Änderung der Erstattungsregeln der Bahn
Eigentlich steht Bahnreisenden bei Verspätungen und Zugausfällen eine Erstattung zu. Das gilt ab dem 7. Juni nicht mehr, zumindest nicht in allen Fällen. Wenn die "Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" in Kraft tritt, zahlt die Bahn nicht mehr bei Unwetter, dem Verschulden Dritter oder bei Verspätungen, für die der Fahrgast selbst verantwortlich ist. Streiks zählen übrigens nicht dazu.
Umstiegsrecht Deutschlandticket
Fahrgäste mit einem 49-Euro-Ticket konnten bisher bei einer Verspätung von über 20 Minuten kostenlos auf einen Fernverkehrszug umsteigen. Auch das wird ab dem 7. Juni nicht mehr möglich sein. Das Deutschlandticket gilt dann nämlich als "Ticket mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt". Zwar zahlt die Bahn bei einer Verspätung von über einer Stunde immer noch eine Entschädigung in Höhe von 1,50 Euro, der Betrag kann aber erst ab 4,50 Euro im Monat ausgezahlt werden.
Kulturpass
Ab Mitte Juni erhalten Jugendliche, die ihren 18. Geburtstag feiern, von der Bundesregierung einen sogenannten Kulturpass in Höhe von 200 Euro. Damit können junge Menschen zwei Jahre lang an registrierten Kulturveranstaltungen teilnehmen.
Corona-Warnapp wird in Ruhemodus versetzt
Ab dem heutigen 1. Juni wird die Corona-Warnapp in den Ruhemodus versetzt. Grund dafür ist laut Bundesregierung die stabile Infektionslage und die Immunität der Bevölkerung. Impfzertifikate können allerdings immer noch über die App abgerufen werden.
Mehr Geld für Angestellte im öffentlichen Dienst
Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bund und Kommunen dürfen sich freuen: Über den Inflationsausgleich erhalten sie im Juni 1.240 Euro mehr Geld. Die Einmalzahlung ist sozialabgaben- und steuerfrei. In den Folgemonaten winken dann weitere Sonderzahlungen und im März 2024 dann auch eine Gehaltserhöhung.