"Das sah schon krass aus". Andreas P. (Name ist der Redaktion bekannt) staunte nicht schlecht, als er bei einer Wanderung an der Alpspitze bei Nesselwang am Dienstag auf eine makaber anmutende Szenerie stieß. An einem Ast baumelte kopfüber eine tote Krähe - befestigt mit einem Kabelbinder. "Ich war schon etwas geschockt", sagt der 39-Jährige. Als er dann in der Nähe einen Landwirt entdeckte, fragte Andreas P. nach, ob dieser denn irgendwas wisse.
Die Auskunft des Bauern: Ein Jäger füttere dort Wild an. Und weil Krähen dort immer wieder ans Futter gingen, habe der Jäger die Krähe erlegt und sie zur Abschreckung der Artgenossen an dem Baum aufgehängt.
Aufgehängte Krähe an der Alpspitze ist kein Verstoß gegen Gesetze
Rechtlich hat sich der Jäger nichts zu Schulden kommen lassen. Denn aktuell gibt es keine Schonzeit, sodass auch Krähen geschossen werden dürfen. Es gäbe nichts zu beanstanden, bestätigte André Samuel vom zuständigen Veterinäramt den ermittelnden Polizeibeamten.
Das sieht auch Thomas Frey vom Bund Naturschutz so. Das Jagdrecht steche ein diesem Fall das Naturschutzrecht. Trotzdem spart Frey nicht mit Kritik. Er spricht von einer "barbarischen Zurschaustellung" der toten Krähe und fragt sich: "Was soll das?".
Frey ist selbst Waldbesitzer im Ostallgäu und moniert, dass eine Fütterung von Wild um diese Jahreszeit nicht angezeigt sei. Vielen Regionen des Allgäus hätten überhöhe Wildbestände. Deswegen habe die Aufzucht von klimaresilienteren Wäldern vielerorts keine Chance.

Das sagt der Jäger zur Kritik an der Wildfütterung
Der betreffende Jäger weist gegenüber unserer Redaktion aber zurück, dass es sich vor Ort an der Alpspitze um eine Wildfütterung handle. Er habe nur zwei Kübel mit Futter aufgestellt um das Wild anzulocken. Es gebe hohe Abschussvorgaben und deshalb müsse er sich einen Überblick über den Bestand verschaffen. Das sei mit der Anfütterung möglich. Zudem habe er die Krähe nicht an einem Wanderweg aufgehängt, sondern im Abseits am Waldrand.
Auch letzteres stört Naturschützer Thomas Frey. Das Bayerische Umweltschutzministerium stelle in einem Merkblatt zur Wildentsorgung klar, dass erlegtes Wild, das nicht mitgenommen werde „gemeinwohlverträglich“ zurückgelassen werden soll. Frey: "Das Aufhängen von Krähen würde ich als nicht gemeinwohlverträglich ansehen".
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