Das Hauptzollamt erklärte in einer Pressemitteilung, dass sie gegen den 60-Jährigen wegen Mindestlohnunterschreitung dieses Hammer-Bußgeld verhängt haben. Nach Angaben des Hauptzollamts Bielefeld handelte es sich bei dem Beschuldigten um den Geschäftsführer einer Firma im Bereich der häuslichen Rundumbetreuung von Senioren.
Ermittlungen enthüllen betrügerisches Treiben
Durch umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Paderborn kam heraus, dass der 60-Jährige zwischen Januar 2017 und Juli 2020 diverse polnische Arbeiterinnen und Arbeiter beschäftigte, die offiziell bei einem Betrieb in Polen angemeldet waren. Von der dortigen Briefkastenfirma wurden dann die Arbeitnehmer als Pflegepersonal fingiert nach Deutschland entsendet.
Unternehmer 2022 zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt
Durch dieses Verhalten ist dem Fiskus ein Sozialversicherungs- und Lohnsteuerschaden von rund 1,4 Millionen Euro entstanden. Das Amtsgericht Paderborn verurteilte den Mann in der Angelegenheit bereits in 2022 wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelten in 132 Fällen und Steuerhinterziehung in 40 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Weil der Angeklagte allerdings ein vollständiges Geständnis ablegte, wurde die Freiheitsstrafe damals zur Bewährung ausgesetzt.