Das vermisste elfjährige Mädchen aus Holzheim im Landkreis Dillingen darf dem Beschluss des Gerichts nach nicht bei seinen leiblichen Eltern bleiben. Die Eltern, die Teil der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" sind, hatten das Mädchen zuvor anscheinend gesetzwidrig zu sich geholt. Das ging aus einer Mail der Angehörigen der Glaubensgemeinschaft an die Pflegeeltern hervor.
Antrag auf Sorgerecht abgewiesen
Das Amtsgericht Dillingen hat den Antrag auf Rückübertragung des Sorgerechts, den die Eltern des Mädchens gestellt hatten, abgewiesen. Dem BR zufolge sagte der Familienrichter des Amtsgerichtes, dass die Gefahr immer noch bestehe, dass die Tochter von ihren Eltern geschlagen werde. Bei der Gemeinschaft der "Zwölf Stämme" sind Züchtigungen bis zum 13. Lebensjahr teilweise üblich. Der Richter war der Ansicht, dass die Eltern sich nicht genügend von solchen Methoden distanziert hätten.
Eltern und Mädchen waren nicht beim Gerichtstermin
Bei dem Gerichtstermin waren die Eltern sowie das Mädchen nicht anwesend. Sie fehlten unentschuldigt. Um den Willen des Mädchens zu erfahren, hätte er persönlich mit ihr sprechen müssen, sagte der Richter laut dem BR. Weiterhin hieß es, dass die Angst vor einer eventuellen Verhaftung nicht als Entschuldigung für das Fehlen gelten könne.
Eltern leben wohl in Tschechien
Das Mädchen war am 16. Oktober als vermisst gemeldet worden, als es nach dem Joggen nicht zu den Pflegeeltern in Holzheim zurückgekehrt war. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass die leiblichen Eltern das Mädchen illegal mitgenommen haben. Die Polizei geht davon aus, dass die Eltern in einer Niederlassung der Glaubensgemeinschaft in Tschechien leben. Tschechische Polizeibeamte hätten dort allerdings bereits gesucht, aber weder die Eltern, noch das Mädchen aufgefunden.