Ab Dezember 2022 kommen auf Verbraucherinnen und Verbraucher Veränderungen zu. Unter anderem gilt für die Deutsche Bahn der Winterfahrplan und Silvesterböller könnten zurückkommen. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Heiz- und Energiekosten
Im Dezember gibt es gute Nachrichten bei den Energie- und Heizkosten. Haushalte, die mit Gas oder Fernwärme heizen sollen einen sogenannten Dezemberabschlag erhalten. Die Kosten werden vom Bund übernommen. Rentner erhalten zudem im Dezember eine Energiepreispauschale von 300 Euro.
Änderungen im Zugverkehr
Neben dem Winterfahrplan, der ab dem 1. Dezember gilt, gibt es noch andere Änderungen für Pendler. So wird die neue Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Wendlingen und Ulm eröffnet. Reisende, die zwischen München und Stuttgart fahren sind somit schneller unterwegs. Allerdings sollen bundesweit im Dezember die Preise für Fernverkehrstickets und Bahncards ansteigen.
Frist für Weihnachtspost
Weihnachten naht und damit auch die Geschenkezeit. Damit die Weihnachtspost rechtzeitig ankommt ändert die Post die Frist für die Brief- und Paketannahme. Briefe sollen bis zum 22. Dezember eingeliefert werden. Pakete sollten bis spätestens 20. Dezember verschickt werden, wenn sie rechtzeitig unter dem Baum landen sollen. Für Post, die ins Ausland verschickt werden soll gelten andere Termine.
Jahreswechsel wieder mit Böllern?
In diesem Jahr könnte es ein Comeback des Silvesterfeuerwerks geben. Anders als in den Pandemiejahren 2020 und 2021 gilt in diesem Jahr kein Verkaufsverbot von Böllern und Feuerwerksraketen.
Neue Bestimmung für Laserbehandlungen
Ab dem 31. Dezember müssen Kosmetiker, die eine Laserbehandlung anbieten, ihre Qualifikation nachweisen.