Mit dem Anhänger am Auto fahren: Autofahrer müssen hier seit einigen Jahren mehr beachten als früher. Wohnwagen beispielsweise sind meist schwerer als eine Tonne (1.000 Kilogramm). Wer an seinem Fahrzeug einen Anhänger über 750 Kilogramm ziehen möchte, braucht möglicherweise eine zusätzliche Eintragung im Führerschein, die "B96"-Eintragung, weil der "normale" Autoführerschein der Klasse "B" für den anvisierten Camper eventuell nicht ausreicht. Darauf weist jetzt der ADAC hin.
Klasse "B" nur bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
Mit dem Führerschein Klasse "B" darf man Fahrzeuge bis 3.500 Kilogramm fahren, das heißt: Auto und Anhänger dürfen insgesamt nur 3.500 Kilogramm wiegen. Mit einem Mittelklasse-Wohnwagen und einem entsprechenden Zugfahrzeug liegt man da schnell darüber. Ebenfalls zulässig ist mit dem Führerschein Klasse "B" eine Zugkombination von maximal 4.250 Kilo Gesamtgewicht, wenn das Zugfahrzeug max. 3.500 Kilo wiegt und der Anhänger maximal 750 Kilo. Wohnanhänger - auch kleine - liegen meist darüber.
Für den "B96" muss man Fahrstunden nehmen
"B96" ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B. "Die Schlüsselzahl 96 wird auf dem Führerschein vermerkt und besitzt in der gesamten EU Gültigkeit", so der ADAC. Für die Eintragung "B96" muss man einen Kurs in einer Fahrschule absolvieren mit einem Theorie- und einem Praxisteil. Meist dauert der Kurs einen Tag. Eine praktische Prüfung gibt es laut ADAC nicht. Die Kosten für die Erweiterung betragen je nach Fahrschule und Bundesland ca. 300 bis 500 Euro. Mit "B96" darf mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen.Wichtig: Der ADAC weist darauf hin, dass das zulässige Gesamtgewicht von Auto und Anhänger 4.250 Kilogramm nicht übersteigen darf. Für noch schwerere Anhänger braucht es demnach den Anhängerführerschein BE.