E-Scooter sind in Deutschland mittlerweile als Verkehrsmittel recht beliebt. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass die Polizei E-Scooter-Fahrer kontrolliert, die während der Fahrt Alkohol im Blut haben. Aktuell gilt: Wer mit über 0,5 Promille im Blut E-Scooter fährt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Fachleute und Verbände wollen das nun ändern. Sie fordern eine Anlehnung der Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer an die von Fahrradfahrern.
ADAC will Unterscheidung zwischen führerscheinpflichtigen und führerscheinfreien Fahrzeugen
Bisher orientiert sich der Promillewert für E-Scooter-Fahrer an dem für Autos. E-Scooter würden allerdings höchstens 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Damit seien sie dem Fahrrad näher als einem Auto, teilte der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) mit. Der ADAC regt eine Klarstellung durch den Gesetzgeber an. Künftig solle bei der rechtlichen Bewertung besser zwischen führerscheinpflichtigen und führerscheinfreien Fahrzeugen unterschieden werden - statt zwischen Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen.
Bei E-Bike und Fahrrad gilt eine Grenze von 1,6 Promille
Bisher ist das Fahren mit dem E-Bike oder Fahrrad unter Alkoholeinfluss bis 1,6 Promille straffrei, solange der Fahrer oder die Fahrerin keine Ausfallerscheinungen hat und es zu keinem Unfall kommt. Für E-Scooter gilt wie beim Auto: Eine Fahrt mit 0,5 Promille oder mehr ist eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geldbuße von 500 Euro und ein Monat Fahrverbot sind möglich. Ab 1,1 Promille sind - selbst ohne Ausfallerscheinungen - auch höhere Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Autofahrer dürfen dann erst nach einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung wieder hinter das Steuer.
Thema beim Verkehrsgerichtstag in Goslar
Über das Thema sprechen Experten und Expertinnen vom 25. bis 27. Januar beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Er zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland. Der Kongress endet traditionell mit Empfehlungen an den Gesetzgeber. Der Automobilclub von Deutschland regte an, dass E-Scooter-Fahrer ähnlich wie Mofa-Fahrer in einer theoretischen Prüfung Straßenverkehrskenntnisse nachweisen müssen. Auch eine Helmpflicht für Fahrzeuge, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren können, sei denkbar.