Von "O" bis "O" heißt die Empfehlung vieler Autofahrer, wenn es um die richtige Bereifung geht: Von Ostern bis Oktober kann man mit Sommerreifen unterwegs sein. Diese vermeintliche Regel für die Sommerbereifung hat heuer aber so gar nicht funktioniert, denn seit Tagen hat das Winterwetter besonders den Süden der Republik fest im Griff. Viele Autofahrer sind schon mit Sommerreifen unterwegs und haben aktuell mit dem Schnee, der Glätte und den kalten Temperaturen zu kämpfen. Wie sollen sich Autofahrer nun verhalten? Und welche Regeln bezüglich der Bereifung gelten in Deutschland?
Winterreifen oder Sommerreifen? Das gilt in Deutschland
Eine datumsbezogene Winterreifenpflicht in Deutschland gibt es nicht. Stattdessen gilt auf deutschen Straßen eine sogenannte situative Pflicht für Winterreifen. Das bedeutet: Je nach Witterung und unabhängig von der Jahreszeit müssen Winterreifen aufgezogen werden. Bei der aktuellen Wettersituation ist das für viele Autofahrer ein Problem, denn nicht wenige haben schon auf Sommerreifen gewechselt.
Winterwettereinbruch - Das rät der ADAC
Die Empfehlung des ADAC aktuell: Wer bereits auf Sommerreifen gewechselt hat, sollte das Fahrzeug besser stehen lassen. Ist das aber nicht möglich, dann heißt es in den sauren Apfel beißen und erst mal wieder auf Winterreifen wechseln. Nur dann seien Autofahrer rechtlich vollumfänglich geschützt.
Bei Schnee und Matsch mit Sommerreifen unterwegs? Diese Strafen drohen
Wer momentan mit Sommerreifen erwischt wird, bzw. einen Unfall (mit-)verursacht, der muss mit Konsequenzen rechnen. Eine Missachtung der Winterreifen-Pflicht hat ein Bußgeld von 60 Euro zur Folge. Wer andere behindert, dem wird ein Bußgeld von 80 Euro auferlegt - hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.
Kommt es gar zu einem Unfall, dann kann es bei der falschen Bereifung auch Probleme mit der Versicherung geben. Wegen grober Fahrlässigkeit können Kaskoversicherungen die Leistungen kürzen, so der ADAC weiter. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sieht bei dem Thema genau hin. Bei den falschen Reifen rechnet die Versicherung möglicherweise ein Mitverschulden an.
Achtung: Besser keine Winterreifen bei warmen Temperaturen
Übrigens gilt: Zumindest aus rechtlicher Sicht darf man theoretisch auch im Sommer mit Winterreifen fahren. Die Experten des ADAC raten davon aber dringend ab. Winterreifen können bei wärmeren Temperaturen zu einem Sicherheitsrisiko werden. Der Bremsweg verlängert sich nämlich deutlich. Zudem kostet der Winterreifen im Sommer auch richtig Geld. Der Verschleiß bei warmen Temperaturen ist auf Winterreifen deutlich höher. Die Reifen erreichen also viel schneller die Mindestprofilhöhe.
Österreich, Schweiz und Co. - Winterreifenpflicht in den deutschen Nachbarländern
Im europäischen Ausland gibt es unterschiedliche Regeln für die Bereifung im Winter.
- In Österreich müssen zwischen dem 1. November und 15. April Winterreifen aufgezogen werden, wenn winterliche Verhältnisse herrschen. Die Regel gilt für alle Räder an Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen. Für schwerere Fahrzeuge gelten andere Regeln.
- Für die Schweiz gilt: Es gibt keine generelle Winterreifen-Pflicht. Allerdings droht bei ungeeigneter Bereifung im Falle von Verkehrsbehinderungen ein Bußgeld. Bei Unfällen werden die Fahrer häufig haftbar gemacht.
- Italien hat keine einheitliche Regelung. Die Winterreifenpflicht ist je nach Provinz unterschiedlich. In Südtirol (Stadtgebiet Bozen und Brennerautobahn A22 bis Affi) gilt aber von 15. November bis 15. April eine allgemeine Winterausrüstungspflicht.
- In Frankreich gilt eine Winterreifenpflicht zwischen 1. November und 31. März in Bergregionen. Davon betroffen sind insgesamt 48 Departements, so der ADAC.
- Eine allgemeine Winterreifenpflicht vom 1. November bis 31. März gilt in Tschechien
- In Polen, Belgien, Niederlande, Dänemark und auch in Großbritannien gilt keine generelle Winterreifenpflicht.
- Luxemburg: Es gilt eine situative Winterreifen-Pflicht.