Der gefürchtete "Corona-Herbst" steht kurz bevor. Deswegen hat die Bundesregierung heute (Mittwoch) ein neues Infektionsschutzgesetz beschloßen, dass Bürgerinnen und Bürger im Herbst und Winter schützen soll. Besonders im Fokus ist dabei die Maskenpflicht.
Nächster Schritt in Richtung Gesetzesentwurf
Bereits Anfang August haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz für den Herbst erarbeitet. Am heutigen Mittwoch will der Bund eine Formulierungshilfe beschließen, auf deren Grundlage die Bundestagsfraktionen der Ampel-Koalition einen Gesetzesentwurf erarbeiten sollen. Im September stimmen der Bundestag und der Bundesrat über das Infektionsschutzgesetz ab, bevor es dann ab dem 1. Oktober in Kraft tritt.
Kommt ein neuer Lockdown?
Wer Angst vor einem erneuten Lockdown hat, kann erstmal aufatmen. Sowohl Lauterbach als auch Buschmann halten Maßnahmen wie Lockdowns oder Ausgangssperre der Tagesschau zufolge nicht mehr für angemessen.
Wo gilt eine Maskenpflicht?
Angesichts der immer noch präsenten Omikron-Subvariante will die Bundesregierung an einer teilweisen Maskenpflicht festhalten. So soll in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, sowie im Flug- und Fernverkehr weiter Maske getragen werden.
Gibt es Ausnahmen?
Die Regierungen der Bundesländer können auch Ausnahmen für die Maskenpflicht durchsetzen. So können Genesene oder Menschen, bei denen eine Impfung drei Monate her ist, von der Maskenpflicht befreit werden. Außedem können Bundesländer auch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des ÖPNV und in weiteren öffentlich zugänglichen Innenräumen anordnen. Den Bundesländern steht es allerdings frei, ob sie die Regeln verschärfen oder lockern wollen. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der Landesregierungen an der ersten Fassung. Wie die Tagesschau berichtet, hatten einige Landesregierungen, darunter auch Bayern gefordert, stärker in die Debatte um die geplanten Maßnahmen eingebunden zu werden.