Am Donnerstag ist der erste Herbststurm über Deutschland hinweggefegt. Durch umgestürzte Bäume und abgebrochene Äste ist es zu Unfällen und Schäden gekommen. Was können Besitzer in so einem Fall tun und noch wichtiger: Wer bezahlt das ganze? Die Verbraucherzentrale Bayern hat dafür nützliche Tipps.
Herabfallende Ziegel
Ist das Haus durch einen Sturm beschädigt worden, zahlen in der Regel Gebäude- und Hausratsversicherungen. Beim Auto haftet die Kaskoversicherung. Allerdings zahlen sie erst ab einer Windstärke am 62 km/h, die die Versicherten nachweisen müssen. Meist ist eine allgemeine Sturmwarnung als Nachweis ausreichend. Sollten herabfallende Ziegel ein Auto beschädigt haben, zahlt die Teilkaskoversicherung, die eine Selbstbeteiligung verlangt.
Schäden durch Bäume
"Ignatz" hat vor allem Bäume umstürzen lassen oder Äste abgebrochen, was zu Unfällen und Schäden geführt hat. Wenn der Baum schon lange vor dem Sturm morsch war, zahlt der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung. Bei einem gesunden Baum handelt es sich um sogenannte "höhere Gewalt". In dem Fall muss er nicht zahlen. Den Zustand des Baumes nachzuweisen ist allerdings schwierig, wenn der Baum durch den Sturm umgeworfen wurde.
Überschwemmung und Starkregen
Ein Sturm bringt meist auch Starkregen mit sich. Im Falle eines Wasserschadens durch Regen ist eine zusätzliche Police gegen Elementarschäden hilfreich. Die Police verlangt allerdings eine Selbstbeteiligung von durchschnittlich 10 Prozent. Ist das Auto durch Regen überschwemmt worden, greift häufig die Teilkaskoversicherung. Die Versicherung kann jedoch die Zahlung verweigern, wenn trotz Unwetterwarnungen das Auto in einem Überschwemmungsgebiet abgestellt wurde.
Wichtige Tipps für Betroffene
Für Betroffene empfiehlt die Verbraucherzentrale folgende Verhaltensregeln:
- Schäden sollten sofort und wahrheitsgemäß dem Versicherer gemeldet werden.
- Der Schaden sollte gemindert werden, etwa das Dach abdecken oder Wasser aus einem überfluteten Keller abschöpfen. Allerdings sollte mit den Reparaturen gewartet werden, bis die Versicherung den Schaden begutachtet hat.
- Bei Kontaktaufnahme mit der Versicherung sollte auch nach Anweisungen gefragt werden. Beispielsweise ob ein Handwerker selbst beauftragt werden soll, oder ob die Versicherung einen beauftragt. Am besten alle Äußerungen schriftlich festhalten lassen.
- Schäden mit Fotos und Videos so genau wie möglich dokumentieren.
- Meist schickt der Versicherer eigene "Regulierer". Das sind keine unabhängigen Gutachter, sondern werden von der Gesellschaft bezahlt.
- Wenn es um die Reparatur geht, dem Handwerker den Auftrag so genau wie möglich erteilen. Die Details sollten idealerweise schriftlich festgehalten werden.