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Vorsicht vor dem Verzehr: Edeka ruft Wiener Würstchen von Gut & Günstig zurück

Lebensmittelwarnung

Vorsicht vor dem Verzehr: Edeka ruft Wiener Würstchen von Gut & Günstig zurück

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    Aufgepasst: Edeka ruft Wiener Würstchen von Gut & Günstig zurück.
    Aufgepasst: Edeka ruft Wiener Würstchen von Gut & Günstig zurück.

    Würstchen mit Kartoffelsalat – in vielen deutschen Familien ist es das klassische Essen an Weihnachten. Ausgerechnet jetzt heißt es Augen auf beim Würstchenkauf. Vor allem beim Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum: Edeka hat Wiener Würstchen seiner Eigenmarke „Gut&Günstig“ zurückgerufen und warnt vor dem Verzehr. 

    Die Edeka-Zentrale hat in mehreren Bundesländern Wiener Würstchen der Eigenmarke Gut und Günstig zurückgerufen. Auf einzelnen 400-Gramm-Packungen (2 Mal 200 Gramm) sei irrtümlicherweise mit dem 26. Dezember 2025 ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt worden, teilte das Unternehmen mit. Das korrekte Datum sei der 26. Dezember 2024.

    Würstchen in mehreren Bundesländern angeboten

    Das Produkt wurde den Angaben nach vorwiegend bei Edeka, Marktkauf und L. Stroetman in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, im Saarland und in Teilen von Bayern, Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen angeboten.

    Bei Packungen mit dem falsch gekennzeichneten Datum werde vom Verzehr der Würstchen nach dem 26. Dezember 2024 abgeraten, hieß es. Die betroffenen Handelsunternehmen hätten die entsprechende Ware sofort aus dem Verkauf genommen.

    Lebensmittelwarnung vor Alnatura Geflügelwürstchen im Glas

    Eine weitere Lebensmittelwarnung vor Würstchen gibt es aus dem Hause Alnatura. Die Warnung gilt seit dem 12. Dezember 2024 für Alnatura Geflügelwürstchen im Glas, 390 Gramm, mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 30.01.2026, 05.02.2026 und 12.02.2026.

    Was ist der Grund für die Meldung? „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Inhalt einzelner Gläser verdorben ist. Dies ist nach dem Öffnen auch an einem unangenehmen Geruch und einer untypischen Konsistenz erkennbar“, heißt es auf der offiziellen Seite für Lebensmittelwarnungen. Auf dieser Seite veröffentlichen die Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) öffentliche Meldungen und Informationen im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). 

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