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Verwaltungsgerichtshof: Verkürzung des Corona-Genesenenstatus ist rechtswidrig!

Gerichtsbeschluss gegen RKI

Verwaltungsgerichtshof: Verkürzung des Corona-Genesenenstatus ist rechtswidrig!

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    Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate sorgte im Januar für Empörung. Nun hat das Verwaltungsgericht in Berlin diese Entscheidung als rechtswidrig erklärt. (Symbolbild)
    Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate sorgte im Januar für Empörung. Nun hat das Verwaltungsgericht in Berlin diese Entscheidung als rechtswidrig erklärt. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Marcus Brandt

    Im Januar hatte das Robert Koch-Institut (RKI) die Dauer des Genesenenstatus kurzzeitig von sechs auf drei Monate verkürzt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt entschieden: Diese Entscheidung war rechtswidrig!

    Entscheidungsmacht bei der Regierung

    Die Bundesregierung hätte diese Entscheidung treffen müssen, so das Gericht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte bereits an, dem RKI die Entscheidungsmacht über die Verkürzung des Genesenstatus wieder zu entziehen.

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