Im Januar hatte das Robert Koch-Institut (RKI) die Dauer des Genesenenstatus kurzzeitig von sechs auf drei Monate verkürzt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt entschieden: Diese Entscheidung war rechtswidrig!
Entscheidungsmacht bei der Regierung
Die Bundesregierung hätte diese Entscheidung treffen müssen, so das Gericht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte bereits an, dem RKI die Entscheidungsmacht über die Verkürzung des Genesenstatus wieder zu entziehen.