Da die Inzidenzwerte in Bayern immer stärker gestiegen sind, hat das bayerische Kabinett am Dienstag neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Hier ein Überblick über die Regeln für Gastronomie, Veranstaltungen, Schulen und sonstige Bereiche des öffentlichen Lebens.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Ab Mittwoch dürfen sichmaximal fünf Ungeimpfteaus zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
Handel und Dienstleistungen
Die 2G-Regel entfällt für den Handel, das gilt sowohl für Einzelhandel und Großhandel. Pro Kunde müssen allerdings 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass in Geschäften wiederEinlassbeschränkungengelten. Auch ausgenommen von der 2G-Regel sind medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen. Die2G-Regel gilt allerdings für Bibliotheken und Archive. Genau wie für Parteiveranstaltungen und Veranstaltungen von Wählervereinigungen. Betroffen sind auch Dienstleistungen, wieFriseur- und Kosmetiksalons.
3G am Arbeitsplatz
Für die meisten Arbeitnehmer gilt 3G, falls sie nicht von zu Hause arbeiten können. Das Homeoffice wird wieder zur Pflicht, wenn der Betrieb einverstanden ist und die Wohnverhältnisse es zulassen. Mitarbeiter mit Kundenkontakt dürfen den Arbeitsplatz nur noch betreten, wenn siegeimpft, genesen oder getestetsind. Für die Überprüfung ist der Arbeitgeber zuständig. Arbeitnehmer, die der Regelung nicht nachkommen droht eine Freistellung, im schlimmsten Fall eine Kündigung.
Schulen, Kitas und Hochschulen
Bayernweit sollen Schulen und Kitas offen bleiben, auch in Hotspots. Es muss weiterhin regelmäßig getestet werden. Im Unterricht gilt nach wie vor dieMaskenpflichtfür Kinder und Jugendliche, auch im Sportunterricht. Ausgenommen davon ist Sport an der frischen Luft. Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, die nicht geimpft sind, müssen sich nun täglich testen lassen. FürElternund andere Besucher von außen gilt die3G-Regel. AlleHochschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen und Musikschulensind nur noch fürGeimpfte und Genesenezugänglich. Das gilt auch für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung. Bei Prüfungen gilt dagegen 3G+. Das bedeutet, dass Ungeimpfte mit negativen PCR-Testergebnis an Prüfungen teilnehmen können.
Gastronomie und Weihnachtsmärkte
Bis zum15. Dezemberbleiben alle Clubs, Bars, Schankwirtschaften und Bordelle in Bayern geschlossen. In der übrigen Gastronomie gilt eineSperrstunde ab 22 Uhr. Weihnachtsmärkte werden in diesem Jahr nicht stattfinden.
Private und öffentliche Veranstaltungen
Sämtliche Kultur- und Sportveranstaltungen in Bayern dürfen weiter stattfinden, allerdings mit deutlich weniger Zuschauern. FürTheater, Sportveranstaltungen und andere Freizeiteinrichtungen(z.B. Zoos, botanische Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen, Freizeitparks) und bei Messen haben künftig nur noch25 Prozentder eigentlich möglichen Besucher Zutritt. Zusätzlich gilt die2G-Plus-Regel, das heißt, Genesene und Geimpfte haben mit negativen Schnelltest Zutritt, nach wie vor gilt Maskenpflicht. Für private und öffentliche Veranstaltungenin geschlossenen Räumen (z. B. Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Geburtstage etc.) greift ab Mittwoch in Bayern die2G+-Regel. Allerdings nur, wenn die Veranstaltung nicht in einem gastronomischen Betrieb stattfindet, dann gilt die bayernweit in diesem Bereich derzeit übliche 2G-Regel. Für Feiern in nichtprivaten Räumen gilt ebenfalls eine Obergrenze von maximal 25 Prozent Auslastung. Alternativ soll ein Mindestabstand zwischen Mitgliedern verschiedener Haushalte eingehalten werden. Genau wie in der Gastronomie entfällt die Maskenpflicht am Platz.
Regelungen für Hotspots
In den Regionen Bayerns, wo die Inzidenz den Wert 1.000 übersteigt, soll das öffentliche Leben größtenteils heruntergefahren werden. Die Lockdown-Regeln in den Hotspots treten aber erst ab Donnerstag in Kraft. Zunächst muss geprüft werden, welche Landkreise und kreisfreien Städte von dieser Sonderregelung betroffen sind. Gastronomie, Hotels und alle Sport- und Kulturstätten müssen dann in den Hotspots schließen. Auch körpernahe Dienstleister dürfen für drei Wochen nicht arbeiten.Friseuredürfen allerdings weiter geöffnet bleiben, genauso wie derEinzelhandel. In Geschäften dürfen dann allerdings nur noch halb so viele Kunden rein wie in anderen Regionen, also pro Kunde 20 Quadratmeter Platz. Veranstaltungen müssen dagegen abgesagt werden. Lehrveranstaltungen in Hochschulen dürfen nur noch digital stattfinden. Sinkt die Inzidenz für mindestensfünf Tageunter die 1.000er-Grenze, werden die verschärften Regeln für die Corona-Hotspots aufgehoben.