Die Alternative für Deutschland musste am Dienstag vor Gericht eine Niederlage einstecken. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Verfassungsschutz die Partei nun doch als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen darf. Das geht aus mehreren Medienberichten hervor.
Geheimdienstliche Mittel erlaubt
Die Parte wurde bereits vor etwa einem Jahr als Verdachtsfall eingestuft, hatte aber dagegen geklagt und vorerst recht bekommen. Jetzt die Rolle rückwärts. Der Verfassungsschutz darf die AfD nun doch als Verdachtsfall einordnen. Doch was bedeutet das für die Partei? Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen unter anderem geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden.
AfD prüft weitere Schritte
Wie die Tagesschau berichtet, gebe es laut Gericht "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei". Die AfD selbst ist nicht zufrieden mit dem Urteil. In einer Pressemitteilung erklärte Bundessprecher Tino Chrupalla: "Uns hat das Urteil zur Einstufung als Verdachtsfall überrascht. Wir teilen die Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht." Man habe sich ein anderes Ergebnis erhofft und werde jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese sorgsam prüfen und dann entscheiden, ob wir weitere Rechtsmittel einlegen werden. Eine Berufung ist zugelassen.