Ein paar Muscheln im letzten Urlaub als Andenken gesammelt? Oder eine Pflanze als Mitbringsel mitgebracht? Für viele Urlauber sind das ganz normale und beliebte Souvenirs aus dem Urlaub. So ein kleines Souvenir kann jedoch einen Traumurlaub zum Albtraum machen. Denn: Viele Pflanzen, Steine und Muscheln stehen in den Urlaubsländern unter Arten oder Naturschutz. Bei der Ausreise kann der Zoll mit hohen Geldstrafen drohen. Manche Touristen mussten ihr Urlaubssouvenir in der Vergangenheit auch mit dem Gefängnis bezahlen.
Achtung: Muscheln sammeln verboten
In diesen Urlaubsländern ist das Sammeln und Mitnehmen von Muscheln nicht erlaubt:
- Dubai
- Neuseeland
- Türkei: Hier steht nicht das Sammeln, jedoch die Ausfuhr von "Natur- und Kulturgütern" unter Strafe.
- Ägypten
- Dominikanische Republik
Auch die Mitnahme von Sand oder Geröll kann strafbar sein, beispielsweise auf Sardinien oder in Island.
Antike Steine mitgenommen: Ägyptenurlauber mussten ins Gefängnis
Bei alten Steinen und Scherben ist besondere Vorsicht geboten. In mehreren Fällen mussten Urlauber ins Gefängnis, als sie mit solchen Mitbringseln erwischt wurden. Denn in der Kategorie "Altertum und Kulturerbe" stehen diese Gegenstände unter einem besonderen Schutz. Bei einer Mitnahme drohen daher harte Strafen. Zum Beispiel mussten drei deutsche Hobby-Archäologen nach ihrem Ägyptenurlaub für fünf Jahre ins Gefängnis, weil sie Gesteinsproben aus der Cheopspyramide mitgenommen hatten.
Einreiseverbot nach Deutschland: Diese Gegenstände darfst du vom Urlaub nicht mit nach Hause nehmen
Auch wenn Artikel aus dem entsprechenden Urlaubsland ausgeführt werden dürfen, heißt das noch nicht, dass man sie einfach so nach Deutschland bringen darf. Auch hier gibt es ganz bestimmte Regeln. Diese Souvenirs sollten im Urlaubsland bleiben:
- Tiere und Pflanzen, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen und Produkte, die aus den Tieren hergestellt werden. Zum Beispiel: Schildkröten, Kakteen, Orchideen, Korallen, Elfenbein, Schlangen und Krokodilleder, Produkte aus Nashörnern und bestimmte Holzarten wie beispielsweise Palisander. Diese Waren werden beim Zoll beschlagnahmt, die Strafe kann mehrere 1000 Euro betragen.
- Waffen, Munition und Sprengstoff, auch nicht zugelassenes Feuerwerk
- Nachgemachte Medikamente oder Medikamente, die in Deutschland unter dem Betäubungsmittelgesetz stehen
- Kartoffeln, da die Verbreitung der bakteriellen Ringseuche verhindert werden soll
Für jedes Urlaubsland gibt es hier noch einmal unterschiedliche Richtlinien. Damit der Sommerurlaub nicht ins Wasser fällt, empfehlen wir, sich noch einmal genau zu informieren, was in dem entsprechenden Urlaubsland erlaubt ist.