Am Donnerstagabend haben sich Bund und Länder nach langen, schleppenden Verhandlungen zu den Versorgungskosten für Geflüchtete aus der Ukraine geeinigt. Das Ergebnis: Ukrainische Kriegsflüchtlinge sollen ab dem 1. Juni staatliche Grundsicherung beziehen können. Das bedeutet, dass sie die gleiche finanzielle Unterstützung wie anerkannte Asylbewerber und Hartz-IV Empfänger erhalten sollen.
Vorteile für Flüchtlinge
Die Einigung von Bund und Ländern, dass die Geflüchteten ins Grundsicherungssystem aufgenommen werden, bietet den Kriegsflüchtlingen einige Vorteile: Dazu gehören höhere Leistungen und eine bessere Gesundheitsversorgung. Auch bei der Integration in den Arbeitsmarkt werden sie so besser unterstützt. Bundeskanzler Olaf Scholz sagte, dass die Geflohenen aus der Ukraine so zum Beispiel Zugang zu Jobcentern hätten.
Bund zahlt zwei Milliarden Euro
Der Bund hat außerdem zugesichert, noch in diesem Jahr zwei Milliarden Euro an die Länder und Kommunen zu bezahlen. Dieses Geld soll für die entstandenen und kommenden Kosten, die bei der Versorgung und Unterbringung der Geflüchteten entstehen, sein. Auch an den Kosten für die Integration in Kita und Schule will sich der Bund damit beteiligen.
Über 300.000 Flüchtlinge bereits in Deutschland
Mittlerweile sind in Deutschland über 300.000 Ukraine-Flüchtlinge angekommen. Die Bundespolizei zählte dem Bundesinnenministerium zufolge bisher 316.453 Geflüchtete. Die tatsächliche Zahl dürfte allerdings noch höher sein, weil Ukrainer visumsfrei einreisen können. Aktuell erfasst die Bundespolizei jeden Tag etwa 3.000 Menschen aus der Ukraine, die nach Deutschland einreisen. Im März waren es teilweise täglich mehr als 15.000.